Unbefristete Leiharbeit: RA Thieß beantragt Vertragsverletzungsverfahren bei EU-Kommission

Die Kanzlei Templin & Thieß Rechtsanwälte vertritt eine Leiharbeitnehmerin, die vor dem Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben hat (Aktenzeichen 28 O 6/15). Gefordert wird der Lohnausfall in Höhe von 33.000 Euro. Gerügt wird die bewusste Nichtumsetzung der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG, weil der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung bei schlechteren Arbeitsbedingungen bewusst sanktionslos gelassen und damit den Lohnausfall verursacht haben.

LAG Berlin-Brandenburg: Keine Minusstunden bei Nichteinsatz in der Leiharbeit

Das LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14 - hat entschieden, dass es dem Verleiher untersagt ist, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte. Damit stellt sich das Gericht gegen die Entscheidung des LAG Hamburg, das eine solche Verrechnung in einem von uns betreuten Fall für zulässig erklärt hatte.

Gilt der Mindestlohn auch im Amateurfußball?

Wie SPIEGEL-online berichtet, sorgt der neue Mindestlohn für Verunsicherung im Amateurfußball. Viele Funktionäre fürchten, dass ihre Spielerverträge nicht mehr rechtens sind.

 

Mindestlohn: Haftungsrisiko für Auftraggeber

Das Gesetz zum Mindestlohn tritt am 1. Januar in Kraft. Wer künftig als Unternehmer Werk- und Dienstleistungen in Auftrag gibt, muss besonders aufmerksam sein: § 13 Mindestlohngesetz sieht eine Haftung vor, wenn beauftragte Subunternehmer den Mindestlohn nicht einhalten.

Prävention durch Haftungsrisiko

LAG Baden-Württemberg: Leiherlaubnis hilft bei Scheinwerkvertrag nicht

Nach der aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Urteil vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen, wenn sich der Auftrag als Scheinwerkvertrag (= verdeckte Arbeitnehmerüberlassung) herausstellt. Eine Leiherlaubnis des beauftragten Drittunternehmens hilft dem Entleihunternehmen nicht.

Scheinwerkverträge werden "bestraft"

Arbeitszeitkonto Zeit-/Leiharbeit - Hoffen auf Erfurt

Das Landesarbeitsgericht Hamburg - Urteil vom 22.07.2014 - 4 Sa 56/13 - hat die Klage einer von uns vertretenen Leiharbeitnehmerin abgewiesen, die innerhalb von 5 Monaten ein Minus von über 200 Stunden auf ihrem Arbeitszeitkonto hinzunehmen hatte.

Leider hat das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen. Um das Revisionsverfahren durchführen zu können, haben wir Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt. Wir begründen unsere Beschwerde damit, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären sind. Im Einzelnen:

Leiharbeitnehmerin verklagt den Bund auf 33.000 Euro Schadensersatz

 

Als heute vor drei Jahren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft trat, hatte der Ge-setzgeber eine Gesetzeslücke gelassen: Den Verleih- und Entleihunternehmen blieb die Möglich-keit, die unbefristet überlassenen Arbeitnehmer in der Leiharbeit zu belassen; auch das Bundesar-beitsgericht (Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13) schloss diese Lücke nicht. 

Vorübergehend - Generalanwalt des EuGH zum Fall Työntekijäliitto (C 533-13)

 

Mit Spannung wartet die Arbeitsrechts-Gemeinde auf die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache  Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ./. Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (Rechtssache C 533-13). Worum geht es?

 

Ein finnisches Arbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof mit eingen Grundsatzfragen befasst, die auch für die Auslegung des deutschen AÜG von großer Bedeutung sind. Die wichtigste Fragen gehen  dahin,

1. ob eine nationale Regelung verboten ist, die den Einsatz der Leiharbeit auf Dauer verbietet,

BAG zu CGZP-Fall: Anspruch auf 30.000 Euro trotz Ausschlussfrist

 

Der Arbeitnehmer ist nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP oder aus den nicht wirksam in das Arbeitsverhältnis einbezogenen Tarifbestimmungen einzuhalten. Derartige “tarifliche” Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden.

Etwas anderes ergibt sich nicht aus aus einer Klausel im Arbeitsvertrag, die eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist regelt.

Werkvertrag oder Schein-Werkvertrag bei Einsatz von Stationshilfen im Krankenhaus

Die 15. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 15 TaBV 473/14) hat im Anschluss an die erste mündliche Verhandlung noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen, ob eine Eingruppierung von Stationshilfen im Krankenhaus vorzunehmen ist.

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