Streit ums Arbeitszeitkonto - das nächste Verfahren vor dem BAG

 

Das Landesarbeitsgericht Hamburg - Urteil vom 22.07.2014 - 4 Sa 56/13  hat entschieden, dass einsatzfreie Zeiten auch in größerem Umfang mit Stunden vom Arbeitszeitkonto aufgerechnet werden können. Geklagt hatte eine von uns vertretene Leiharbeitnehmerin, die innerhalb eines Zeitraums von 5 Monaten einen aus unserer Sicht ungerechtfertigten Abzug von 219,76 Stunden hinzunehmen hatte.

LAG Berlin-Brandenburg: Darf Entleiher-Betriebsrat bei Eingruppierung mitbestimmen?

Seit den Urteilen des BAG befinden sich die Arbeitsgerichte in der Zwickmühle:

Als nationale Gerichte haben sie einerseits die Aufgabe, die EU-Richtlinie umzusetzen, das heißt Sanktionen für den Fall der verbotenen Dauerleihe zu verhängen. Es kann von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass ein ausdrücklich verbotener Zustand ohne Rechtsfolgen bleibt.

Airbus: Sind die Massenentlassungen von Leiharbeitnehmern anzeigepflichtig?

Spätestens seit der Entscheidung des BAG - Urteil vom 24.01.2013 – 2 AZR 140/12 ist bei der Berechnung von so genannten "Schwellenwerten" immer zu prüfen,ob die regelmäßig eingesetzten Leiharbeitnehmer einzubeziehen sind. Dem steht nicht entgegen, dass die Leiharbeitnehmer in keiner arbeitsvertraglichen Beziehung zum Entleihbetrieb stehen.

Airbus steigert Gewinn um 26 Prozent

Mitten hinein in die Pläne um den Abbau von 1.200 Leiharbeitsplätzen bzw. deren Umwandlung in "work packages" veröffentlicht Airbus seine neuesten Zahlen. Umsatz und Gewinn steigen im ersten Halbjahr mächtig: Vor Zinsen, Steuern und Sondereffekten verdiente Airbus mit 1,12 Milliarden Euro gut 26 Prozent mehr.

(Quelle: n-tv.de)
 

Panaroma: Werkvertrag statt Leiharbeit bei Airbus

Das ARD-Magazin Panaroma berichtet in seiner Ausgabe vom 24. Juli 2014 über das Schicksal von Leiharbeiternehmern, die nach jahrelanger Beschäftigung von heute auf morgen ihren Arbeitsplatz verlieren.

Darunter ein Leiharbeitnehmer bei Airbus Hamburg, der über sieben Jahre im Einsatz war und dann im Werkvertrag weiterarbeiten sollte. Besonders sehenswert für alle, die den Politikern abnehmen, dass das Problem Leiharbeit vernünftig gelöst worden ist.

Zeitarbeitsfirmen bei Airbus droht Pleitewelle

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 29.07.2014 geraten zahlreiche Personaldienstleister bei Airbus in Not. Den Leiharbeitnehmern drohen Kündigungen und Entgeltkürzungen.

 

Hier ein Kommentar der Autorin Beate Kranz und nachfolgend der Bericht im Volltext:

 

Airbus Hamburg - Weniger Lohn für gleiche Arbeit

Weniger Lohn für gleiche Arbeit - so lautet das neue Motto bei Airbus in Hamburg-Finkenwerder.

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts werden bis zum Jahresende 1.200 von 2.800 Leiharbeitsplätzen bei Airbus in Hamburg abgebaut. Ein Großteil der Arbeitsplätze wird in Werkverträge umgewandelt.

 

"Work-Packages" = 2.000,- Euro weniger

Altersdiskriminierung: Zulagenkürzung im TV UmBundeswehr unzulässig

Das Landesarbeitsgericht Hamburg - Urteil vom 23.04.2014 - 3 Sa 50/13 hat die Kürzungsvorschrift  des § 6 Abs. 3 Satz 2 Buchst, a iVm. Satz 4 Buchst, a TV UmBw für unwirksam erklärt und unserer Mandantin, einer Bundeswehr-Angestellten, eine erhebliche Nachzahlung zugesprochen.

Was steckt dahinter?

BAG: Verbot des unbefristeten Entleihs bleibt ohne Sanktion

Der 9. Senat des BAG hatte am 3. Juni 2014 erneut darüber zu befinden, ob ein unbefristet überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal in Erfurt gleich mehrere unserer Mandantinnen, allesamt Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg.

BMAS: Neuregelungen zu "vorübergehend" frühestens Ende 2015

Man kann der Großen Koalition nicht vorwerfen, dass sie die notwendigen gesetzlichen Reformen zu den Themen Leiharbeit und Werkvertrag überstürzt. Nach den jüngsten Medienberichten wird Ende 2015 ins Visier genommen.

Dauerleihe geht weiter

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