Dauerleihe ohne Ende - BAG muss erneut entscheiden

Der 9. Senat des BAG wird am 3. Juni 2014, 11.00 Uhr erneut darüber zu befinden haben, ob ein dauerhaft überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal stehen gleich mehrere Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg vor Gericht und hoffen auf die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses.

Die Leiharbeitnehmerinnen werden - wie ca. 100 weitere Kollegen -  schon seit 5 - 7 Jahren von einer konzerneigenen Personalservicegesellschaft überlassen. Die unbefristeten Überlassungen dauern bis heute an.

Sozialgericht Dortmund: 'Freie' Krankenpfleger sind zwingend Angestellte

Das Sozialgericht Dortmund - Urteil vom 29.10.2013 - S 25 R 2232/12 - hat eine Fachkrankenpflegerin, die jeweils auf Anfrage der Klinik "selbstständig" im Aufwachraum eines Uniklinikums gearbeitet und dafür 45,- Euro pro Stunde bekommen hat, als abhängig Beschäftigte eingestuft.

Eingliederung in die Arbeitsorganisation

BAG genehmigt Minusstunden in der Leiharbeit - Anmerkung zu 5 AZR 483/12

Das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 (LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.03.2012 - 22 Sa 58/11) - hat entschieden, dass die Zeiten des Nichteinsatzes mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen. Das heißt, die Arbeitnehmer müssen es unter bestimmten Umständen hinnehmen, wenn für Zeiten des Nichteinsatzes Minusstunden gebucht werden.

Grenzenloser Abzug möglich?

Bleibt zu hoffen, dass die Urteilsbegründung Ansatzpunkte dafür liefert, wo die Grenze für den Abzug gezogen werden muss.

RA Holger Thieß jetzt auch Fachanwalt für Sozialrecht

Eine kurze Mitteilung in eigener Sache: RA Holger Thieß ist ab sofort berechtigt den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" zu führen.

Als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht nimmt RA Thieß künftig verstärkt die soziale Dimension des Arbeitsrechts in den Blick. Neben den klassischen Mandaten in allen Zweigen des Sozialversicherung wird vor allem das Thema "Arbeit und Gesundheit" weiter an Bedeutung gewinnen.

Vorübergehend - Warten auf Työntekijäliitto

Mit Spannung wartet die Arbeitsrechts-Gemeinde auf die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache  Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ./. Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (Rechtssache C 533-13). Kaum geht den Arbeitsrechtlern der Name "Kücükdeveci" flüssig über die Lippen, kommt der nächste Zungenbrecher: "Työntekijäliitto".

 

Worum geht es?

EU-Kommission überprüft Regelungen zur Leiharbeit

Die EU-Kommission hat den aktuellen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG vorgelegt. Der vollständige Bericht sowie weitere Informationen sind über die Webseiten des zuständigen EU-Kommissars verfügbar.

Gesetzesvorschlag gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Im Auftrag des NRW-Arbeitsministerium haben die Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren und Prof. Christiane Brors eine detailierten Gesetzenentwurf zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Ein sehr durchdachter Vorschlag, der die Diskussion in Schwung bring und das Bundesarbeitsministerium hoffentlich zum Handeln animiert.

Das vollständige Gutachten ist auf den Seiten des Ministerium einzusehen und als PDF herunterzuladen.

"Keine Konsequenzen" - Arbeitsagentur ignoriert Rechtsprechung des BAG zur Dauerleihe

Vor inzwischen acht Monaten hat das Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 die nicht-vorübergehende Überlassung für unzulässig erklärt hat. Die Bundesagentur für Arbeit zieht daraus "keine Konsequenzen".

In der aktualisierten Geschäftsanweisung zur Durchführung des AÜG (gleichzeitig Leitfaden zur Durchführung von Betriebsprüfungen) heißt es auf Seite 9 unter 1.1.3 Abs. 3:

Arbeitsgericht Cottbus: Equal Pay im Falle der nicht nur vorübergehenden Überlassung

Das Arbeitsgericht Cottbus ist bekannt für mutige und wegweisende Entscheidungen. So war es das erste Gericht, das die nicht nur vorübergehende Überlassung für verboten erklärt und dem Betriebsrat das Recht zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt hat.

Jetzt hat das Arbeitsgericht Cottbus - Beschluss vom 06.02.2014 - 3 BV 96/13 wieder für Furore gesorgt:

Dauerleihe - Neue Ansatzpunkte nach Auskunft der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat die Ruhe weg. Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rechtsanwälte und Arbeitsgerichte rätseln, ist ein Gesetzesentwurf nicht in Sicht.

Immerhin hat die Bundesregierung ihr Vorhaben noch einmal bestätigt. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen heißt es in der Bundestags-Drucksache 18/421:

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