Bundesarbeitsgericht erklärt die Tarifverträge zur Leiharbeit für rechtmäßig und wirksam

Das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 31.05.2023 - 5 ABR 133/19 - hat eine wegweisende Entscheidung zur Anwendung der Tarifverträge der Leiharbeit gefällt.

Unentschieden vor dem Arbeitsgericht Berlin (verdeckte Leiharbeit im Krankenhaus)

Der von uns betreute Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Berlin, mit dem wir die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung eines Physiotherapeuten geltend machen, endete am Montag, den 15. April 2019, anders als erwartet, mit einem klaren ..."Unentschieden".

LAG Meck.-Pomm: Vermeidung von Leiharbeit durch Gemeinschaftsbetrieb

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg Vorpommern - Urteil vom 13.6.2017 – 5 Sa 209/16 - hat eine wichtige Entscheidung zur Abgrenzung der Leiharbeit vom Gemeinschaftsbetrieb getroffen. Orientieren sich Arbeitgeber an dem Sachverhalt des Rechtsstreits, droht eine einfache Umgehung des Schutzes von (Leih)-arbeitnehmern. Speziell in Krankenhäusern lassen sich die unerwünschten Folgen von Personalverschiebungen auf diese Weise vermeiden.

Entsendung in den Gemeinschaftsbetrieb ungleich Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsgericht: Die dauerhafte Überlassung von DRK-Schwestern ist verboten

Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt. Das ist das Ergebnis Kern der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - Beschluss vom 21.

LAG Schleswig-Holstein zu § 1 Abs. 1 Satz AÜG ("vorübergehend")

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht allein deshalb „vorübergehend“, weil sie zeitlich befristet erfolgt ist.

LG Berlin: Bund haftet nicht für Minderverdienst einer Dauer- Leiharbeitnehmerin

In dem Rechtsstreit einer von unserer Kanzlei vertretenen Leiharbeitnehmerin, die nach 8 Jahren Dauerüberlassung Schadensersatz wegen des Minderverdienstes begehrt, hat das LG Berlin die Klage abgewiesen. Die Begründung liegt noch nicht vor, allerdings hat das Gericht eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Entscheidung in kurzen Worten erläutert wird.

Kein offenkundiger Verstoß

Nahles' Gesetzentwurf Leiharbeit: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Überraschung: EU-Kommission hält unbefristete Arbeitnehmerüberlassung für erlaubt

Wie bereits berichtet, hat die EU-Kommission auf unsere Veranlassung die Vorprüfung für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BR Deutschland eingeleitet. Unsere Beschwerde: Der Gesetzgeber und die Bundesregierung haben - wie vom Bundesarbeitsgericht attestiert - bewusst darauf verzichtet, das aus der Richtlinie folgende Verbot der unbefristeten Überlassung zu sanktionieren.

Jetzt die überraschende und wenig überzeugende Antwort aus Brüssel:

Gesetzentwurf zur Leiharbeit soll im Herbst vorgelegt werden

Leiharbeit und Werkverträge sollen strenger reguliert werden – geht es nach dem Willen von Andrea Nahles, sogar noch in diesem Jahr. Bei ihrer Gesetzesnovelle hält sich die Arbeitsministerin eng an den Koalitionsvertrag. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will im Herbst ihren Gesetzentwurf für eine strengere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorlegen. Das in der Koalition mit der Union vereinbarte neue Regelwerk werde Ende September oder Anfang Oktober kommen, kündigte Nahles am Dienstag in Gaggenau nach einer Betriebsversammlung bei Daimler an.

Vorübergehend - Urteil des EuGH (C 533-13) hilft nicht weiter

 

Wie wir bereits berichtet haben, hat ein finnisches Arbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof mit einigen Grundsatzfragen befasst, die für die Auslegung des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von großer Bedeutung sind. Leider hat der EuGH zu der wirklich spannenden Frage - was heißt und bedeutet "vorübergehend? - keine Stellung genommen. Der Beschluss mag somit interessant sein für detailverliebte Europa- und Arbeitsrechtler. Für die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und für die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung hat die Entscheidung praktisch keine Relevanz.

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