Unbefristete Leiharbeit: EU Kommission nimmt Vorermittlungen wegen Vertragsverletzung auf

 

Die Kanzlei Templin & Thieß hat im Januar 2015 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, weil die Bundesrepublik die Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG nicht umgesetzt hat. Es wurde gerügt, dass der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete (= nicht-vorübergehende) Arbeitnehmerüberlassung zwar für unzulässig erklärt, den Verstoß jedoch absichtlich ohne Sanktion belassen haben.

1. Senat des BAG: Unbefristete Leiharbeit ist verboten

Ob temporaire, temporarily, temporalmente, temporaneamente, - die unbefristete Leiharbeit ist in ganz Europa verboten. Und zwar ohne jeden Zweifel.

Unbefristete Leiharbeit: RA Thieß beantragt Vertragsverletzungsverfahren bei EU-Kommission

Die Kanzlei Templin & Thieß Rechtsanwälte vertritt eine Leiharbeitnehmerin, die vor dem Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben hat (Aktenzeichen 28 O 6/15). Gefordert wird der Lohnausfall in Höhe von 33.000 Euro. Gerügt wird die bewusste Nichtumsetzung der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG, weil der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung bei schlechteren Arbeitsbedingungen bewusst sanktionslos gelassen und damit den Lohnausfall verursacht haben.

Leiharbeitnehmerin verklagt den Bund auf 33.000 Euro Schadensersatz

 

Als heute vor drei Jahren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft trat, hatte der Ge-setzgeber eine Gesetzeslücke gelassen: Den Verleih- und Entleihunternehmen blieb die Möglich-keit, die unbefristet überlassenen Arbeitnehmer in der Leiharbeit zu belassen; auch das Bundesar-beitsgericht (Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13) schloss diese Lücke nicht. 

Vorübergehend - Generalanwalt des EuGH zum Fall Työntekijäliitto (C 533-13)

 

Mit Spannung wartet die Arbeitsrechts-Gemeinde auf die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache  Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ./. Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (Rechtssache C 533-13). Worum geht es?

 

Ein finnisches Arbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof mit eingen Grundsatzfragen befasst, die auch für die Auslegung des deutschen AÜG von großer Bedeutung sind. Die wichtigste Fragen gehen  dahin,

1. ob eine nationale Regelung verboten ist, die den Einsatz der Leiharbeit auf Dauer verbietet,

LAG Berlin-Brandenburg: Darf Entleiher-Betriebsrat bei Eingruppierung mitbestimmen?

Seit den Urteilen des BAG befinden sich die Arbeitsgerichte in der Zwickmühle:

Als nationale Gerichte haben sie einerseits die Aufgabe, die EU-Richtlinie umzusetzen, das heißt Sanktionen für den Fall der verbotenen Dauerleihe zu verhängen. Es kann von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass ein ausdrücklich verbotener Zustand ohne Rechtsfolgen bleibt.

Airbus: Sind die Massenentlassungen von Leiharbeitnehmern anzeigepflichtig?

Spätestens seit der Entscheidung des BAG - Urteil vom 24.01.2013 – 2 AZR 140/12 ist bei der Berechnung von so genannten "Schwellenwerten" immer zu prüfen,ob die regelmäßig eingesetzten Leiharbeitnehmer einzubeziehen sind. Dem steht nicht entgegen, dass die Leiharbeitnehmer in keiner arbeitsvertraglichen Beziehung zum Entleihbetrieb stehen.

Airbus steigert Gewinn um 26 Prozent

Mitten hinein in die Pläne um den Abbau von 1.200 Leiharbeitsplätzen bzw. deren Umwandlung in "work packages" veröffentlicht Airbus seine neuesten Zahlen. Umsatz und Gewinn steigen im ersten Halbjahr mächtig: Vor Zinsen, Steuern und Sondereffekten verdiente Airbus mit 1,12 Milliarden Euro gut 26 Prozent mehr.

(Quelle: n-tv.de)
 

Panaroma: Werkvertrag statt Leiharbeit bei Airbus

Das ARD-Magazin Panaroma berichtet in seiner Ausgabe vom 24. Juli 2014 über das Schicksal von Leiharbeiternehmern, die nach jahrelanger Beschäftigung von heute auf morgen ihren Arbeitsplatz verlieren.

Darunter ein Leiharbeitnehmer bei Airbus Hamburg, der über sieben Jahre im Einsatz war und dann im Werkvertrag weiterarbeiten sollte. Besonders sehenswert für alle, die den Politikern abnehmen, dass das Problem Leiharbeit vernünftig gelöst worden ist.

BAG: Verbot des unbefristeten Entleihs bleibt ohne Sanktion

Der 9. Senat des BAG hatte am 3. Juni 2014 erneut darüber zu befinden, ob ein unbefristet überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal in Erfurt gleich mehrere unserer Mandantinnen, allesamt Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg.

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