LAG Berlin-Brandenburg: Darf Entleiher-Betriebsrat bei Eingruppierung mitbestimmen?
12. September 2014 - 16:05
Seit den Urteilen des BAG befinden sich die Arbeitsgerichte in der Zwickmühle:
Als nationale Gerichte haben sie einerseits die Aufgabe, die EU-Richtlinie umzusetzen, das heißt Sanktionen für den Fall der verbotenen Dauerleihe zu verhängen. Es kann von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass ein ausdrücklich verbotener Zustand ohne Rechtsfolgen bleibt.