Verdeckte Leiharbeit enttarnen – Jetzt reicht ein Tag

Mit Wirkung zum 01.04.2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Die Gesetzesnovelle soll, so die Aussage des Gesetzgebers, „die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren und den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen“. Ob dies gelingen wird, wird unterschiedlich prognostiziert. Einigkeit besteht indes darüber, dass vor allem die neuen Offenlegungs- und Kennzeichnungspflichten die Arbeitsgerichte beschäftigen werden.

Das AÜG nach der Gesetzesnovelle: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Im April 2017 ist die „Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" in Kraft getreten.  Die Große Koalition wollte damit „die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion orientieren“ und den „Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern“.  Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen gesetzlichen Regelungen finden Sie nachfolgend unter

Gesetzentwurf Leiharbeit: Die letzten Änderungen

Der Bundestag hat die Novelle zum AÜG im Wesentlichen entsprechend der Vorlage der Bundesregierung beschlossen. Dabei wurden allerdings nochmals drei Änderungen vorgenommen:

 

1.) Die Gesetzesänderungen treten erst zum 1. April 2017 in Kraft (bisher war der 1. Januar 2017 geplant). Im Anschluss daran werden die Kundeneinsatzzeiten der Leiharbeitnehmer hinsichtlich der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sowie des Equal Pay nach 9 Monaten gleichfalls erst ab dem 1. April 2017 gerechnet.

 

Leiharbeit und Werkverträge - die Bundesregierung informiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf einer eigenen Webseite über alles Wissenswerte zum Thema Leiharbeit und Werkverträge: www.leiharbeit-werkverträge.de  . Dazu gehören auch Informationen zu den geplanten gesetzlichen Neuregelungen; speziell zu diesem Thema  ist eine Broschüre veröffentlicht worden, die ebenfalls online verfügbar ist.

Bundesarbeitsgericht: AÜG-Erlaubnis bei Schein-Werkverträgen verhindert Arbeitsverhältnis

Der 9. Senat des BAG - Urteil vom 12.07.2016 – 9 AZR 352/15 hat die sog. "Fallschirmlösung" durchgewunken. Stellt sich ein Werkvertrag als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung heraus (= Schein-Werkvertrag), dann hat der (verdeckte) Entleiher nichts zu befürchten. Der (verdeckt) entliehene Arbeitnehmer kann kein Arbeitsverhältnis beanspruchen.

Stellungnahme der BRAK zum Gesetzentwurf Leiharbeit – Not in My Name

Unabhängig, verschwiegen und loyal - so stellt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) uns Anwälte in der Öffentlichkeit dar. Sich selbst sieht die BRAK als "starke Interessenvertretung", die sich unter anderem in laufenden Gesetzgebungsverfahren engagiert: „Die BRAK beobachtet Rechtsentwicklungen, die die Stellung der Anwaltschaft in der Gesellschaft, den Beruf des Rechtsanwaltes und die anwaltliche Tätigkeit betreffen, aufmerksam und erhebt, wenn nötig, vernehmlich ihre Stimme."

Gesetzentwurf Leiharbeit: Bundeskabinett verabschiedet AÜG-Reform

Das Bundeskabinett hat  am 1. Juni den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles meint, dass der Verdrängung von Stammbelegschaften entgegengewirkt und zugleich verhindert werde, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt würden. Missbräuchlich Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge  würden verhindert.

Gesetzentwurf Leiharbeit: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Gesetzentwurf Leiharbeit: Die Neuregelung steht

Zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Koalitionsvertrages hat sich die Regierungskoalition auf neue Spielregeln "gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen" verständigt. Die Arbeitgeberverbände und die DGB-Gewerkschaften äußerten ihre Zufriedenheit mit dem Entwurf.

Die Neuregelungen des Gesetzentwurfs vom 10.05.2016  im Kurzüberblick:

 

Gleichstellung (Equal Pay)

Nahles' neuer Gesetzentwurf: Ab in die Ressortabstimmung

Im Anschluss an den Koalitionsgipfel berichten die Medien übereinstimmend, dass der Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen in die Ressortabstimmung geht, das heißt in die Abstimmung mit den anderen Ministerien der Bundesregierung. Laut Kanzlerin Merkel in unveränderter Form.

Genau an diesem Punkt war das Vorhaben im Februar durch die CSU blockiert worden. Jetzt scheint der Widerstand gebrochen, alles deutet darauf hin, dass ab dem 01.01.2017 einige neue Spielregeln gelten.

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