Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine Vielzahl von Tochterfirmen, in denen regelmäßig Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sind. Und zwar nicht nur in Ausnahmefällen, sondern auf Regelarbeitsplätzen zu erheblich schlechteren Bedingungen als die Stammbeschäftigten.
Lohndumping durch eigene Leiharbeitsfirmen
Teilweise wurden sogar eigene Leiharbeitsfirmen gegründet mit der Folge, dass die dort zu geringeren Tarifen eingestellten Beschäftigten an die Mutter ausgeliehen wurden, natürlich zu den niedrigeren Tarifen. Auch die Gründung von Tochterfirmen für die Organisation von klassischer Leiharbeit im jeweiligen Firmenverbund war ein praktiziertes Geschäftsmodell. Die Lohndumpingmethoden haben bei gleicher Arbeit zu Lohndifferenzen von bis zu mehreren hundert Euro pro Monat geführt.
Selbstverpflichtung des Senats
Wie die Gewerkschaft Verdi jetzt miteilt, hat der Senat eine Richtlinie über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter in den Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen, mit welcher der Missbrauch ausgeschlossen wird. Die Senatsrichtlinie gilt verbindlich für alle Firmen mit einer Mehrheitsbeteiligung der Stadt. In Firmen mit einer Minderheitsbeteiligung sind die Vertreter der Stadt gehalten, in den jeweiligen Aufsichtsgremien entsprechend zu votieren.
Equal Pay ist zwingend vorgeschrieben
Die Übertragung von Regelarbeit an Leiharbeitnehmer darf zukünftig nur noch dann erfolgen, wenn der Personalbedarf temporär ist und durch andere organisatorische und personelle Maßnahmen nicht gedeckt werden kann. Werden Leiharbeitnehmer eingestellt, gilt dafür der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit".