Bundesarbeitsgericht: Berechnung von Mindestlohn-Vergütung bei Bereitschaftszeiten

Das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15  hat entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen ist. Zur vergütungspflichtigen Arbeit zählen dabei auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.

Rettungsassistenz wollte Extra-Vergütung der Bereitschaftszeit

Bundesarbeitsgericht: Urlaub und Weihnachtsgeschenke sind vom Mindestlohn zu bezahlen

Ein monatlich gezahltes Urlaubs- und das Weihnachtsgeld darf grundsätzlich auf den Mindestlohn angerechnet werden. Stellen die Leistungen des Arbeitgebers zumindest auch eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung und werden sie tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt, dann können sie auch zum Nachteil des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Piltourteil entschieden (BAG - Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16).

Kündigung wegen Mindestlohn ist unwirksam

Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, einen Arbeitnehmer zu kündigen, weil dieser den gesetzlichen Mindestlohn einfordert. Das Arbeitsgericht Berlin -  Urteil vom 17.04.2015 - Aktenzeichen 28 Ca 2405/15 hat entschieden, dasss eine solche Kündigung eine verbotene Maßregelung darstellt. Die Kündigung ist danach auch im Kleinbetrieb unwirksam.

BAG: Mindestlohn ist auch für Feiertage und bei Krankheit zu zahlen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall des pädagogischen Personals in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen berechnet sich nach den für diesen Personenkreis erlassenen Mindestlohnvorschriften.

Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Laut dem Arbeitsgericht Berlin - Urteil vom 04.03.2015  -  Aktenzeichen 54 Ca 14420/14 darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.

Kein Mindestlohn für Amateurvertragsspieler - Freibrief für Vereine?

Die Bundesarbeitsministerin hat den Sportvereinen im Rahmen einer eigens anberaumten Besprechung bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, wenn einSportler mit einem Minijob-Vertrag ausgestattet sei.

Mindestlohn: Volontäre in Museen beschweren sich

Der DGB wirft den Museen in Deutschland vor, das Mindestlohngesetz zu umgehen. Betroffen sind Volontäre, die beispielweise für die Laufbahn des Kurators ausgebildet werden sollen. Da viele Museen jedoch gar keine Ausbildung vornehmen, greift die Ausnahme für den Mindestlohn nicht.

Keine echtes Volontariat

Hausmeisterdienste und Mindestlohn: Was tun mit der Dokumentationspflicht ...

Viele Hausmeisterdienste werden nebenberuflich von 450-Euro-Kräften erledigt. Wohnungsverwaltungen stellen gern Anwohner ein, die den Garten pflegen, Treppenhäuser reinigen, einfache handwerkliche Arbeiten erledigen usw. Mit der Einführung des Mindestlohns sind Probleme entstanden: Das größte praktische Problem ist die Verpflichtung, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit genau zu dokumentieren.

Jetzt fordern viele Wohnungsverwaltungen von ihren Arbeitnehmern, dass sie ihre Zeiten selbst aufschreiben sollen. Werde dies nicht ordentlich erledigt, könne kein Lohn ausgezahlt werden.

Gilt der Mindestlohn auch im Amateurfußball?

Wie SPIEGEL-online berichtet, sorgt der neue Mindestlohn für Verunsicherung im Amateurfußball. Viele Funktionäre fürchten, dass ihre Spielerverträge nicht mehr rechtens sind.

 

Mindestlohn: Haftungsrisiko für Auftraggeber

Das Gesetz zum Mindestlohn tritt am 1. Januar in Kraft. Wer künftig als Unternehmer Werk- und Dienstleistungen in Auftrag gibt, muss besonders aufmerksam sein: § 13 Mindestlohngesetz sieht eine Haftung vor, wenn beauftragte Subunternehmer den Mindestlohn nicht einhalten.

Prävention durch Haftungsrisiko