Keine Aufspaltung der Belegschaft und TVöD bzw. TV-L für alle, das sind zentralen Forderungen der ver.di für die Beschäftigten an Krankenhäusern.
Die aktuelle Gesetzeslage und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte stehen dem leider entgegen. Nach der jüngsten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin - Urteil vom 30. Januar 2020 - 10 Sa 1846/19 sind dem Outsourcing und der Tarifflucht weiterhin Tür und Tor geöffnet.