Bundesarbeitsgericht: Crowdworker können Arbeitnehmer sein

In einem bedeutsamen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 entschieden, dass sog. Crowdworker unter bestimmten Voraussetzungen - trotz anderslautenden Vertrages - als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Sie haben dann dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer und können sich zum Beispiel gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr setzen und womöglich Abfindungen erstreiten.

LAG Berlin: Ausgründung von Servicegesellschaften führt nicht zu verdeckter Leiharbeit

Keine Aufspaltung der Belegschaft und TVöD bzw. TV-L für alle, das sind zentralen Forderungen der ver.di für die Beschäftigten an Krankenhäusern.

Die aktuelle Gesetzeslage und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte stehen dem leider entgegen. Nach der jüngsten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin - Urteil vom 30. Januar 2020 - 10 Sa 1846/19 sind dem Outsourcing und der Tarifflucht weiterhin Tür und Tor geöffnet.

LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer

Das Landesarbeitsgericht München - Urteil vom 04.12.2019 -  8 Sa 146/19 hat entschieden, dass sogenannte "Crowdworker" typischerweise keine Arbeitnehmer seien. Soweit ihnen über eine Internetplattform Aufträge vermittelt werden, nehmen die Betreiber keine Arbeitgeberstellung ein.

Arbeitsgericht Berlin: Urteil zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung von Physiotherapeuten erwartet

Wie bereits berichtet, hat das LAG Baden-Württemberg in einer bisher unveröffentlichten Entscheidung - Urteil vom 05.04.2017 - 4 Sa 53/16 die vermeintlich selbstständige physiotherapeutische Leistung in einem Krankenhaus als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung enttarnt.

LAG Baden-Württemberg: Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung von Physiotherapeuten

In einer bisher unveröffentlichten Entscheidung hat das LAG Baden Württemberg - Urteil vom 05.04.2017 - 4 Sa 53/16 vermeintlich selbstständige physiotherapeutische Leistungen in einem Krankenhaus als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung enttarnt.

Das AÜG nach der Gesetzesnovelle: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Im April 2017 ist die „Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" in Kraft getreten.  Die Große Koalition wollte damit „die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion orientieren“ und den „Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern“.  Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen gesetzlichen Regelungen finden Sie nachfolgend unter

RA Holger Thieß gibt Tipps zum Thema Scheinselbständigkeit

Dem aus öffentlichen Mitteln der Stadt Hamburg geförderten Projekt „FIRMENHILFE – Beratung für Selbstständige“ hat RA Holger Thieß zwei Interviews zum Problemfeld  „Scheinselbständigkeit“ gegeben. Als „Expertentipps“ werden diese in Kürze auf dem Youtube-Channel der FIRMENHILFE verfügbar sein.

 

Nachfolgend die beiden Interviews zum Anschauen und im Wortlaut zum Nachlesen:

Tipp: Panorama-Bericht zu Werkverträgen bei Wiesenhof

In einem sechsminütigen Fernsehbeitrag vom 12. April 2016 beschreibt das NDR-Magazin Panaroma die aktuelle Situation der Werkvertrag-Beschäftigten des abgebrannten Wiesenhof-Betriebes. Sehr lehrreich.

Nahles' neuer Gesetzentwurf: Der Referentenentwurf im Wortlaut

Wie bereits mitgeteilt, hat das Bundesarbeitsministerium den neuen Referentenentwurf zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Stand: 17.02.2016.

Entschärfung zugunsten der Arbeitgeber

Nahles' neuer Gesetzentwurf: Scheinselbstständigkeit bleibt ungeregelt

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom heutigen Tage bleibt das Problem Scheinselbstständigkeit bis auf weiteres ungeregelt. Auf Druck der Bundeskanzlerin und der geballten Arbeitgeberlobby wird der Entwurf des § 611 a BGB Ref-E in seiner bisherigen Form kassiert..

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