EuGH: Kein Hartz IV für arbeitsuchende EU-Bürger
15. September 2015 - 15:20
Die Bundesrepublik darf EU-Bürgern, die auf Arbeitssuche sind, „Hartz IV“-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof-Urteil vom 15.09.2015 -Rechtssache C-67/14 entschieden. Dies betreffe selbst jene EU-Bürger, die bereits eine gewisse Zeit gearbeitet haben. Der Staat müsse dabei nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden.