Beginnend ab 2012 wurden für diverse Branchen so genannte Branchenzuschläge für die Leiharbeitnehmer in diesen Bereichen vereinbart. In den Tarifverträgen zwischen den jeweiligen Einzelgewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ wurde die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Leiharbeit und den Einsatzbranchen verringert.
Diese Tarifverträge gelten für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen von BAP und iGZ. Sie finden zudem Anwendung, wenn im Arbeitsvertrag auf die Tarifregelungen von BAP oder iGZ Bezug genommen wird.