Nahles verteidigt gesetzliche Kriterien für Leiharbeit und Werkverträge

Nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom 26.11.2015 ( siehe u.a. www.finanzen.net)  verteidigt Andrea Nahles (SPD) ihren Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen gegen die Kritik des Arbeitgeberverbandes BDA.  In dem neuen Gesetz werde es Kriterien zur Definition von Scheinselbstständigkeit und Scheinwerkverträgen geben.

Nahles' Gesetzentwurf Leiharbeit: Was hat es auf sich mit dem neuen "Kriterienkatalog"?

In den Reaktionen auf den Entwurf taucht immer wieder der Vorwurf auf, dass das Gesetzgebungsvorhaben über die Verabredung der Großen Koalition hinausgehe. Vor allem der Kriterienkatalog des § 611 a Abs. 2 BGB-RefE werde zu einer Ausweitung der Leiharbeit führen und viele echte Werkverträge zerstören, z. B. beim Betrieb einer Kantine oder beim Einkauf von IT-Dienstleistungen.

Es handelt sich unseres Erachtens um Panikmache der Arbeitgeberseite mit dem Ziel, den Entwurf zu diskreditieren.

Nahles' Gesetzentwurf Leiharbeit: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Überraschung: EU-Kommission hält unbefristete Arbeitnehmerüberlassung für erlaubt

Wie bereits berichtet, hat die EU-Kommission auf unsere Veranlassung die Vorprüfung für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BR Deutschland eingeleitet. Unsere Beschwerde: Der Gesetzgeber und die Bundesregierung haben - wie vom Bundesarbeitsgericht attestiert - bewusst darauf verzichtet, das aus der Richtlinie folgende Verbot der unbefristeten Überlassung zu sanktionieren.

Jetzt die überraschende und wenig überzeugende Antwort aus Brüssel:

Gesetzentwurf zur Leiharbeit soll im Herbst vorgelegt werden

Leiharbeit und Werkverträge sollen strenger reguliert werden – geht es nach dem Willen von Andrea Nahles, sogar noch in diesem Jahr. Bei ihrer Gesetzesnovelle hält sich die Arbeitsministerin eng an den Koalitionsvertrag. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will im Herbst ihren Gesetzentwurf für eine strengere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorlegen. Das in der Koalition mit der Union vereinbarte neue Regelwerk werde Ende September oder Anfang Oktober kommen, kündigte Nahles am Dienstag in Gaggenau nach einer Betriebsversammlung bei Daimler an.

Was tun, wenn die Auskunft des Entleihers unvollständig ist?

Das Bundesarbeitsgericht BAG - Urteil vom 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 hat in seiner jüngsten Entscheidung nochmals deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bestehen, wenn der Anspruch auf Equal Pay mit Erfolg durchgesetzt werden soll. Dort heißt es unter Rz. 20:

Regulierung der Zeit-/Leiharbeit lässt weiter auf sich warten

Beim Arbeitgebertag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) kündigte die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, dass der Referentenentwurf für die von der Koalition geplanten Zeitarbeits-Gesetzesänderung erst im letzten Quartal diesen Jahres zu erwarten sei. Kramme sprach einige „Knackpunkte“ bei der Umsetzung an. So sei noch offen, ob die Höchstüberlassungsdauer an den Arbeitsplatz oder an die Person gebunden sein werde.

Arbeitszeitkonto Leiharbeit: Vertragsklauseln müssen eindeutig sein

Ist zwischen dem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber generell vereinbart, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beendigung der Einsatzmöglichkeit beim Entleiher anzeigt und dass der Arbeitnehmer zu Hause auf die Erteilung eines neuen Auftrages wartet, liegt auch dann kein unentschuldigtes Fehlen des Arbeitnehmers sondern Annahmeverzug des Arbeitgebers vor, wenn sich der Arbeitnehmer zwar nicht persönlich zurückmeldet, der Arbeitgeber aber von anderen Arbeitnehmern und dem Entleiher über die Beendigung der Baustelle informiert wurde.

Nahles will dem Missbrauch von Werkverträgen "einen Riegel vorschieben"

Andrea Nahles sagt der IG Metall Unterstützung zu. Arbeitgeber befürchten eine zu starke Regulierung in der Branche

Airbus - Missbrauch des Werkvertrags führt zu Lohnverlust von 1.000,- Euro

Leiharbeitnehmer müssen nicht als Streikbrecher arbeiten

Das Bundesarbeitsgericht  sollte am 14.04.2015 der Frage nachgehen,

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