LAG Baden-Württemberg: Leiherlaubnis hilft bei Scheinwerkvertrag nicht
12. Dezember 2014 - 15:56
Nach der aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Urteil vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen, wenn sich der Auftrag als Scheinwerkvertrag (= verdeckte Arbeitnehmerüberlassung) herausstellt. Eine Leiherlaubnis des beauftragten Drittunternehmens hilft dem Entleihunternehmen nicht.
Scheinwerkverträge werden "bestraft"