Dauerleihe ohne Ende - BAG muss erneut entscheiden

Der 9. Senat des BAG wird am 3. Juni 2014, 11.00 Uhr erneut darüber zu befinden haben, ob ein dauerhaft überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal stehen gleich mehrere Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg vor Gericht und hoffen auf die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses.

Die Leiharbeitnehmerinnen werden - wie ca. 100 weitere Kollegen -  schon seit 5 - 7 Jahren von einer konzerneigenen Personalservicegesellschaft überlassen. Die unbefristeten Überlassungen dauern bis heute an.

BAG genehmigt Minusstunden in der Leiharbeit - Anmerkung zu 5 AZR 483/12

Das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 (LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.03.2012 - 22 Sa 58/11) - hat entschieden, dass die Zeiten des Nichteinsatzes mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen. Das heißt, die Arbeitnehmer müssen es unter bestimmten Umständen hinnehmen, wenn für Zeiten des Nichteinsatzes Minusstunden gebucht werden.

Grenzenloser Abzug möglich?

Bleibt zu hoffen, dass die Urteilsbegründung Ansatzpunkte dafür liefert, wo die Grenze für den Abzug gezogen werden muss.

Vorübergehend - Warten auf Työntekijäliitto

Mit Spannung wartet die Arbeitsrechts-Gemeinde auf die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache  Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ./. Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (Rechtssache C 533-13). Kaum geht den Arbeitsrechtlern der Name "Kücükdeveci" flüssig über die Lippen, kommt der nächste Zungenbrecher: "Työntekijäliitto".

 

Worum geht es?

Gesetzesvorschlag gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Im Auftrag des NRW-Arbeitsministerium haben die Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren und Prof. Christiane Brors eine detailierten Gesetzenentwurf zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Ein sehr durchdachter Vorschlag, der die Diskussion in Schwung bring und das Bundesarbeitsministerium hoffentlich zum Handeln animiert.

Das vollständige Gutachten ist auf den Seiten des Ministerium einzusehen und als PDF herunterzuladen.

"Keine Konsequenzen" - Arbeitsagentur ignoriert Rechtsprechung des BAG zur Dauerleihe

Vor inzwischen acht Monaten hat das Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 die nicht-vorübergehende Überlassung für unzulässig erklärt hat. Die Bundesagentur für Arbeit zieht daraus "keine Konsequenzen".

In der aktualisierten Geschäftsanweisung zur Durchführung des AÜG (gleichzeitig Leitfaden zur Durchführung von Betriebsprüfungen) heißt es auf Seite 9 unter 1.1.3 Abs. 3:

Dauerleihe - Neue Ansatzpunkte nach Auskunft der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat die Ruhe weg. Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rechtsanwälte und Arbeitsgerichte rätseln, ist ein Gesetzesentwurf nicht in Sicht.

Immerhin hat die Bundesregierung ihr Vorhaben noch einmal bestätigt. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen heißt es in der Bundestags-Drucksache 18/421:

Dauerleihe nach BAG-Urteilen: Betriebsrat setzt Eingruppierung der Leiharbeitnehmer durch

Nach den Urteilen des BAG befinden sich die Arbeitsgerichte in der Zwickmühle:

Als nationale Gerichte haben sie einerseits die Aufgabe, die EU-Richtlinie umzusetzen, das heißt Sanktionen für den Fall der verbotenen Dauerleihe zu verhängen. Es kann von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass ein ausdrücklich verbotener Zustand ohne Rechtsfolgen bleibt.
Andererseits müssen die Arbeitsgerichte die Gewaltenteilung beachten, die es dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten auferlegt, die Sanktionen vorzugeben.In diesem Sinne hat das BAG der Anordnung eines Arbeitsverhältnisses einen Riegel vorgeschoben.

Arbeitsgericht Cottbus wählt "nächstbeste Lösung"

Im Anschluss daran hat das Arbeitsgericht Cottbus - Beschluss vom 06.02.2014 - 3 BV 96/13 jetzt entschieden, dass die dauerüberlassenen Arbeitnehmer zwar kein Arbeitsverhältnis bekommen dürfen. Sie müssen jedoch - als nächstbeste Lösung - so gut es geht gleichgestellt werden.

Eingruppierung in den Haustarif

So müssen die Leiharbeitnehmer für die Zeit der Dauerüberlassung die gleiche Vergütung erhalten. Die Rechte aus der Betriebsverfassung müssen angeglichen werden. Und nicht zuletzt müsse der Betriebsrat des Entleiherbetriebes die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten.In diesem Sinne wurde dem Arbeitgeber, einem großen privaten Klinikbetreiber aufgegeben, die Eingruppierung der von der Personalservicegesellschaft überlassenen Mitarbeiter in den Haustarif vorzunehmen.

Der Streit um die Dauerleihe geht in die nächste Runde.

Weitere Anträge sind zu erwarten, einige liegen den Gerichten bereits vor: So fordert ein anderer Betriebsrat die Unterlassung, ein weiterer möchte die Wählbarkeit der Leiharbeitnehmer zum Betriebsrat geklärt haben. Die Arbeitnehmer selbst werden vom Verleiher oder Entleiher Nachzahlung oder Schadensersatz verlangen. Und dann ist da noch der Unionsrechtliche Haftungsanspruch wegen Nichtumsetzung der Richtlinie, der sich gegen die BR Deutschland richtet.

Solange der Gesetzgeber untätig bleibt, wird der Streit nicht enden.

 

 

Arbeitsgericht Brandenburg: Betriebsrat beantragt Unterlassung der fortgesetzter Dauerleihe

Während die Große Koalition den vom BAG zugespielten Ball in den eigenen Reihen hält und auf Zeit spielt, fordert der kampferprobte Betriebsrat eines großen privaten Klinikbetreibers den Arbeitgeber zu einer neuen Auseinandersetzung heraus. Es geht um die Beendigung der unbefristeten Dauerleihe.

Einstweilige Unterlassungsverfügung beantragt

Im Auftrag unseres Mandanten haben wir beim Arbeitsgericht Brandenburg beantragt, dem Arbeitgeber den unbefristeten Entleih von insgesamt 32 Arbeitnehmern, die allesamt mit einem Arbeitsvertrag der konzerneigenen Personalservicegesellschaft ausgestattet sind, zu untersagen. Begehrt wird eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Arbeitsgericht wird voraussichtlich bis zum Ende des Monats entscheiden, ob die Überlassung fortgesetzt werden darf.

Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte

Gerügt werden ein grober Verstoß gegen das Verbot der willkürlichen Ungleichbehandlung (75 Abs. 1  BetrVG), gegen die Mitbestimmungsrechte in Sozialen und Personellen Angelegenheiten sowie gegen eine Vielzahl von Rechten aus den Betriebsvereinbarungen.

Kandidatur zum Betriebsrat wird vereitelt

Im Vorwege der Betriebsratswahlen macht der BR zudem geltend, dass den Mitarbeitern durch die Aufrechterhaltung des verbotswidrigen Status die Möglichkeit zur Kandidatur genommen wird. Insoweit droht ein Schaden, der nicht mehr gutzumachen wäre.

 

 

Tarifverträge Zeitarbeit - Kommentierung Denzel/Thieß liegt vor

 

Mit Wirkung zum 1. November 2013 sind die neuen Tarifverträge für die Zeitarbeit in Kraft getreten. Jetzt liegt die 2. Auflage der Verdi-Kommentierung vor, die die Änderungen berücksichtigt.

Die Rechtsanwälte Gerd Denzel und Holger Thieß kommentieren die Tarifverträge nach Stichworten und geben zahlreiche praktische Tipps. Die Kommentierung enthält u. a.

  • einen umfangreichen Berufs- und Tätigkeitskatalog zur richtigen Eingruppierung
  • die wichtigsten Merksätzen für die Leiharbeit
  • die Praxishilfe „Jeder Cent zählt“ sowie
  • zahlreiche nützliche Tipps und Adressen

Ein besonderes Augenmerk legen die Autoren auf die korrekte Handhabung des Arbeitszeitkontos sowie auf die Meldepflichten und die Bezahlung bei Nichteinsatz. Hier legen die Arbeitgeber die Tarifverträge häufig zu Lasten der Arbeitnehmer aus (Wie gerade bekannt wurde, wird das Bundesarbeitsgericht in Kürze eine Grundsatzentscheidung treffen).

Auch die Branchenzuschläge werden behandelt, wobei hier ergänzend auf die Verdi-Broschüre "Praxishilfe Tarifverträge Branchenzuschläge" hingewiesen wird.

Dauerleihe: Wie geht es jetzt weiter?

 

Einen Tag nach dem Urteil des BAG fragen sich die Juristen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, wie es jetzt wohl weiter gehen mag. Da gibt es einerseits den Beschluss des 7. Senats, der unbefristete Überlassungen für unzulässig erklärt. Und andererseits das Urteil des 9. Senats, welches sich weigert, eine unzulässige Dauerüberlassung zu sanktionieren. 

Was passiert nun mit den Arbeitnehmern, die ...

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