Dauerleihe - BAG spielt den Ball zurück zum Gesetzgeber

 

Aus der Traum. Der 9. Senat des BAG verweigert einem dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen (Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13).

Keine Rechtsgrundlage

Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses, eine "planwidrige Regelungslücke" liege nicht vor. Auch die EU-Richtlinie helfe nicht weiter: Dort sei geregelt, dass die Mitgliedsstaaten über die Art der Sanktionen zu entscheiden hätten.

Das BAG spielt den Ball zurück

Mit diesem Urteil spielt das BAG dem Gesetzgeber den Ball wieder zurück. Während die Kanzlerin auf die Vorgaben aus Erfurt gewartet hat, ist man dort nicht bereit, die Verantwortung zu übernehmen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert.

Welche Sanktion soll es geben?

Viele tausend Leiharbeitnehmer stecken seit Jahren in unbefristeten Leiharbeitsverhältnissen. Und damit in einer rechtlichen Situation, die der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 für unzulässig erklärt hat.

Viele Fragen bleiben offen:

  • Werden die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der unzulässigen Dauerleihe endlich geregelt?
  • Wird der Gesetzgeber Sanktionen verhängen, ggf. welche?
  • Schafft der (neue) Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage zugunsten der Leiharbeitnehmer?
  • Werden ggf. auch die Leiharbeitnehmer profitieren, die bereits seit Jahren in der Dauerleihe stecken? Oder müssen sie jetzt die Entleihunternehmen verlassen?

Eines ist klar: Der Gesetzgeber muss handeln. Und zwar schnell!

 

Dies zeigt der ZDF-Bericht, der den entschiedenen Fall ausführlich schildert

 

 

Das große Zittern – BAG entscheidet über das Schicksal vieler Leiharbeitnehmer

 

Im Juli 2013 gab es den ersten Paukenschlag aus Erfurt: Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erklärte die nicht-vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern für unzulässig. Seitdem können Betriebsräte die unbefristete Leiharbeit in ihrem Unternehmen verhindern.

Folgt am 10. Dezember der nächste Paukenschlag? Viele Unternehmen, die ihre Leiharbeitnehmer bereits zuvor für einen langen Zeitraum entliehen haben, zittern: Müssen sie die Arbeitnehmer zum Verleiher zurückschicken? Oder bekommen die Leiharbeitnehmer womöglich ein Arbeitsverhältnis in ihrem Unternehmen zugesprochen?

Der 9. Senat des BAG wird in der zweiten Grundsatzentscheidung darüber befinden, ob ein dauerhaft überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann (9 AZR 51/13). Nur selten hat eine Entscheidung des höchsten Arbeitsgerichts eine derart weitreichende Bedeutung gehabt:

Tausende Leiharbeitnehmer hoffen auf eine gesicherte Stellung in „ihrem“ Entleihunternehmen. Dazu vielleicht sogar auf Nachzahlungen für die Zeit seit der Gesetzesänderung, das heißt seit dem 1. Dezember 2011.

Die Entscheidung ist völlig offen. Offen ist auch, welchen Einfluss die eine oder andere Entscheidung auf die Pläne der Großkoalitionäre haben wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Rechtsanwälte, Arbeitsgerichte und nicht zuletzt die Politik warten mit Spannung auf die Entscheidung des BAG.

Auch eine große Zahl unserer Mandantinnen und Mandanten  ist  unmittelbar betroffen. Die über 100 Arbeitnehmer der Asklepios-Personalservicegesellschaften in Brandenburg, Lübben und Teupitz, die in unbefristeten Überlassungen stecken, schauen am Dienstagvormittag gebannt nach Erfurt.

Fragen zum Inhalt und zu den Folgen des BAG-Urteils beantwortet RA Holger Thieß ab Dienstagnachmittag. Per e-mail (h.thiess@templin-thiess.de) oder per Telefon: 040 / 280 54 97-0.

Leiharbeit und Werkvertrag im Koalitionsvertrag - ein Kurzkommentar

 

Die rot-grüne Koalition hat dem Missbrauch von Leiharbeit Tür und Tor geöffnet. Die schwarz-gelbe Koalition hat wegen des zwingenden EU-Rechts einige Korrekturen vornehmen müssen. Im Schatten der "Verbesserungen" ist der Werkvertrag wieder in Mode gekommen, er wird inzwischen systematisch und strategisch für Tarifflucht und Personalabbau genutzt.

Schönheitskosmetik

Die avisierten Korrekturen im Koalitionsvertrag sind Schönheitskosmetik und vollziehen überwiegend nur das nach, was die Rechtsprechung bereits entschieden hat. Die Ausweitung der missbräuchlichen Werkverträge kann so nicht gestoppt werden: Es wird weiterhin viele Beschäftigte zweiter und dritter Klasse mit schlechter Bezahlung, mit unsicheren Arbeitsbedingungen und ohne Tarifindung geben. Was ihnen bleibt, ist der Mindestlohn.

Spaltung und Verunsicherung werden bleiben

Eine politische Umgestaltung des Arbeitsrechts im Interesse der "kleinen, fleißigen Leute" sieht anders aus. Die Spaltung des Arbeitsmarkts bleibt erhalten, die Verunsicherung der "Normalbeschäftigten" auch.  Bedauerlich, zumal die parlamentarische Mehrheit für Reformen und echte Verbesserungen da wäre.

 

 

 

Leiharbeit und Werkvertrag - Was fehlt im Koalitionsvertrag?

 

Der Koalitionsvertrag sieht die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vor. Ergebnis: Vieles fehlt,

Im Einzelnen: ...

Die neuen Tarifverträge zur Zeitarbeit/Leiharbeit

 

Mitte September 2013 haben sich die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit, BAP und iGZ, auf ein neues Tarifwerk verständigt. Die Tarifverträge (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag) treten am 1. November 2013 in Kraft. Sie können erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

Alle wesentlichen Neuerungen (Entgelte, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen, neue Entgeltgruppen, Verbot der Streikbeschäftigung) sind der aktuellen Verdi-Tarifinfo zu entnehmen. Insgesamt ein Abschluss, der aus Gewerkschaftssicht ein gutes Ergebnis darstellt.

REPORT MAINZ: Werkverträge erobern jetzt auch das Gesundheitssystem

 

"Erst festangestellt, dann Leiharbeit, jetzt Werkvertrag? Immer mehr Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen setzen auf die schmutzigen Methoden der Fleischindustrie."

 

Mit diesen Worten kündigt REPORT MAINZ seine Sendung am Dienstag, 17.09.2013, 21.45 Uhr an.

Ein krasser Fall, Frau Kanzlerin - Dauerleihe im Krankenhaus

 

Während unsere Kanzlerin so tut, als habe sie erstmals vom Problem der Dauerleihe gehört, gehen viele Arbeitnehmer auf die Barrikaden. So auch die leidgeprüften Kolleginnen und Kollegen des Asklepios Fachklinikums Brandenburg.

 

Ein "krasser Fall", Frau Kanzlerin:

 

Näheres dazu:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/833055.leiharbeiter-in-klinik-wehren-sich.html

http://www.lr-online.de/regionen/luebben/Protest-bei-Asklepios-in-Luebben;art1058,4320753

Neue Initiative gegen Scheinwerkverträge

 

Bestrafung von Scheinwerkverträgen und mehr Mitbestimmung für Betriebsräte. Das sind die Kernpunkte einer lobenswerten Bundesratsinitiative Niedersachsens. Der jetzt vorgestellte Gesetzesentwurf enthält u. a. Vorschläge zur Änderung des AÜG und des BetrVG ...

 

Schein-Werkverträge: Wandel in der Rechtsprechung ?

Im Anschluss an die Entscheidung des LAG-Hamm vom 24.07.2013 entbrennt unter den Juristen eine spannende Diskussion: Kündigt sich ein Wandel in der Rechtsprechung an? Werden Werkverträge künftig wieder strenger kontrolliert?

...

Bundesarbeitsgericht erklärt das unbefristete Entleihen von Arbeitnehmern für verboten

 

Der 7. Senat des BAG - Urteil vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - erklärt das dauerhafte Entleihen von Arbeitnehmern für verboten.

Der Betriebsrat des Entleihunternehmens darf die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft  in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Er kann die erforderliche Zustimmung  zur Einstellung aus diesem Grund verweigern. Siehe dazu Pressemeldung 46/13 des BAG sowie sueddeutsche.de vom 12. Juli.

Die wichtigsten Aussagen dieses Musterurteils: ...

Seiten