Der 9. Senat des BAG wird am 3. Juni 2014, 11.00 Uhr erneut darüber zu befinden haben, ob ein dauerhaft überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal stehen gleich mehrere Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg vor Gericht und hoffen auf die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses.
Die Leiharbeitnehmerinnen werden - wie ca. 100 weitere Kollegen - schon seit 5 - 7 Jahren von einer konzerneigenen Personalservicegesellschaft überlassen. Die unbefristeten Überlassungen dauern bis heute an.
Hoffnung auf Rechtsprechungsänderung
Ungeachtet der Entscheidung des BAG - Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 halten die Arbeitnehmerinnen an ihren Klagen fest. Sie rügen eine Verletzung europäischen Rechts und erwarten mit Blick auf die Ankündigung...