Nach den Urteilen des BAG befinden sich die Arbeitsgerichte in der Zwickmühle:
Als nationale Gerichte haben sie einerseits die Aufgabe, die EU-Richtlinie umzusetzen, das heißt Sanktionen für den Fall der verbotenen Dauerleihe zu verhängen. Es kann von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass ein ausdrücklich verbotener Zustand ohne Rechtsfolgen bleibt.
Andererseits müssen die Arbeitsgerichte die Gewaltenteilung beachten, die es dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten auferlegt, die Sanktionen vorzugeben.In diesem Sinne hat das BAG der Anordnung eines Arbeitsverhältnisses einen Riegel vorgeschoben.
Arbeitsgericht Cottbus wählt "nächstbeste Lösung"
Im Anschluss daran hat das Arbeitsgericht Cottbus - Beschluss vom 06.02.2014 - 3 BV 96/13 entschieden, dass die dauerüberlassenen Arbeitnehmer zwar kein Arbeitsverhältnis bekommen dürfen. Sie müssen jedoch - als nächstbeste Lösung - so gut es geht...