04.04.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell

Eine kurze Mitteilung in eigener Sache: RA Holger Thieß ist ab sofort berechtigt den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" zu führen.

Als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht nimmt RA Thieß künftig verstärkt die soziale Dimension des Arbeitsrechts in den Blick. Neben den klassischen Mandaten in allen Zweigen des Sozialversicherung wird vor allem das Thema "Arbeit und Gesundheit" weiter an Bedeutung gewinnen.

04.04.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Mit Spannung wartet die Arbeitsrechts-Gemeinde auf die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache  Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ./. Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (Rechtssache C 533-13). Kaum geht den Arbeitsrechtlern der Name "Kücükdeveci" flüssig über die Lippen, kommt der nächste Zungenbrecher: "Työntekijäliitto".

 

Worum geht es?

Ein finnisches Arbeitsgericht (Työtuomioistuin !) hat den Europäischen Gerichtshof mit eingen Grundsatzfragen befasst, die für die Auslegung des deutschen AÜG von großer Bedeutung sind. Die wichtigste Fragen lauten:

 

  •     Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach der Einsatz von Leiharbeitnehmern nur in den eigens aufgeführten Fällen wie dem Ausgleich von Arbeitsspitzen oder bei Arbeiten, die nicht durch eigene Arbeitnehmern eines Unternehmens erledigt werden können, zulässig ist? Kann der längerfristige...
21.03.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

Die EU-Kommission hat den aktuellen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG vorgelegt. Der vollständige Bericht sowie weitere Informationen sind über die Webseiten des zuständigen EU-Kommissars verfügbar.

Die Kommission stellt explizit fest, dass gewisse nach der Richtlinie zulässige Abweichungen vom Grundsatz der Gleichbehandlung wurden möglicherweise so genutzt werden, dass der in der Richtlinie vorgesehene verbesserte Schutz von Leiharbeitnehmern in der Praxis verhindert wurde

Der Bericht enthält leider keine Stellungnahme zu der Frage, wie die Mitgliedstaaten mit einem Verstoß gegen die Pflicht zur nur vorübergehenden Beschäftigung umzugehen haben. Allerdings werde das Thema Sanktionen in nächster Zeit einer genaueren Prüfung unterzogen werden.

Die Kommission werde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen...

21.03.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

Im Auftrag des NRW-Arbeitsministerium haben die Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren und Prof. Christiane Brors eine detailierten Gesetzenentwurf zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Ein sehr durchdachter Vorschlag, der die Diskussion in Schwung bring und das Bundesarbeitsministerium hoffentlich zum Handeln animiert.

Das vollständige Gutachten ist auf den Seiten des Ministerium einzusehen und als PDF herunterzuladen.

Die Kernaussagen und Vorschläge in Kürze:

Leiharbeit

  • Legale Überlassung nur noch zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs
  • Festschreibung der Überlassungsgründe im Überlassungsvertrag
  • Vermutung der illegalen Überlassung nach Ablauf von 6 Monaten auf ein- und demselben Arbeitsplatz
  • Arbeitsverhältnis zum Entleiher in jedem Falle der illegalen...
04.03.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Vor inzwischen acht Monaten hat das Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 die nicht-vorübergehende Überlassung für unzulässig erklärt hat. Die Bundesagentur für Arbeit zieht daraus "keine Konsequenzen".

In der aktualisierten Geschäftsanweisung zur Durchführung des AÜG (gleichzeitig Leitfaden zur Durchführung von Betriebsprüfungen) heißt es auf Seite 9 unter 1.1.3 Abs. 3:

  • Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in zwei Entscheidungen vom 10. Juli 2013 (Az. 7 ABR 91/11) und vom 10. Dezember 2013 (Az. 9 AZR 51/13) mit dem Begriff „vorübergehend“ auseinandergesetzt. Das BAG hat weder definiert, wann eine Überlassung nicht mehr vorübergehend ist und was die Rechtsfolge einer solchen wäre.
  • Zur Rechtsfolge einer nicht mehr vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung hat das BAG auf den...
28.02.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

Das Arbeitsgericht Cottbus ist bekannt für mutige und wegweisende Entscheidungen. So war es das erste Gericht, das die nicht nur vorübergehende Überlassung für verboten erklärt und dem Betriebsrat das Recht zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt hat.

Jetzt hat das Arbeitsgericht Cottbus - Beschluss vom 06.02.2014 - 3 BV 96/13 wieder für Furore gesorgt:

Nach Auffassung der 3. Kammer müssen die Leiharbeitnehmer für die Zeit der Dauerüberlassung die gleiche Vergütung erhalten. Konsequenz: Die Rechte aus der Betriebsverfassung müssen angeglichen werden, der Betriebsrat des Entleiherbetriebes muss die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten.

Konkret: Der immer wieder in den Schlagzeilen stehende private Klinikbetreiber Asklepios muss die von seiner Personalservicegesellschaft entliehenen Leiharbeitnehmer in den Kliniktarif eingruppieren.

Recht so.

Hier die wesentlichen Gründe des Gerichts:

Dem Arbeitgeber wird aufgegeben, die Mitarbeiter/innen...

19.02.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Die Bundesregierung hat die Ruhe weg. Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rechtsanwälte und Arbeitsgerichte rätseln, ist ein Gesetzesentwurf nicht in Sicht.

Immerhin hat die Bundesregierung ihr Vorhaben noch einmal bestätigt. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen heißt es in der Bundestags-Drucksache 18/421:

    "Dort wo es nötig ist, wird die Bundesregierung handeln. Sie wird in dieser Legislaturperiode die Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln und auf ihre Kernfunktion hin orientieren. Die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an einen Entleiher entspricht nicht der Kernfunktion der Arbeitnehmerüberlassung. Daher soll eine grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festgelegt werden, die verhindert, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Stammbeschäftigte verdrängen. Zudem sollen die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer...

07.02.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Nach den Urteilen des BAG befinden sich die Arbeitsgerichte in der Zwickmühle:

Als nationale Gerichte haben sie einerseits die Aufgabe, die EU-Richtlinie umzusetzen, das heißt Sanktionen für den Fall der verbotenen Dauerleihe zu verhängen. Es kann von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass ein ausdrücklich verbotener Zustand ohne Rechtsfolgen bleibt.

Andererseits müssen die Arbeitsgerichte die Gewaltenteilung beachten, die es dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten auferlegt, die Sanktionen vorzugeben.In diesem Sinne hat das BAG der Anordnung eines Arbeitsverhältnisses einen Riegel vorgeschoben.

Arbeitsgericht Cottbus wählt "nächstbeste Lösung"

Im Anschluss daran hat das Arbeitsgericht Cottbus - Beschluss vom 06.02.2014 - 3 BV 96/13 entschieden, dass die dauerüberlassenen Arbeitnehmer zwar kein Arbeitsverhältnis bekommen dürfen. Sie müssen jedoch - als nächstbeste Lösung - so gut es geht...

07.02.2014 Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

Mit dem Urteil vom 10.12.2013 hat der 9. Senat des BAG entschieden, dass im Falle der nicht-nur-vorübergehenden Überlassung kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehe. Die vollständige Begründung des Urteils ist jetzt veröffentlicht.

Was sind die Kernaussagen des Urteils?

 

1.) Verbot der Dauerleihe

§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG verbietet die nicht-nur-vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung (ebenso bereits BAG – Beschluss vom 10.07.2013 – 7 ABR 91/11).

2.) Keine direkte Anwendung von § 10 Abs. 1 AÜG
Eine direkte Anwendung des § 10 Abs. 1 AÜG (= Arbeitsverhältnis zum Entleiher) ist nicht anwendbar, wenn das Verleihunternehmen die erforderliche Erlaubnis besitzt; auch wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der...

05.02.2014 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Während die Große Koalition den vom BAG zugespielten Ball in den eigenen Reihen hält und auf Zeit spielt, fordert der kampferprobte Betriebsrat eines großen privaten Klinikbetreibers den Arbeitgeber zu einer neuen Auseinandersetzung heraus. Es geht um die Beendigung der unbefristeten Dauerleihe.

Einstweilige Unterlassungsverfügung beantragt

Im Auftrag unseres Mandanten haben wir beim Arbeitsgericht Brandenburg beantragt, dem Arbeitgeber den unbefristeten Entleih von insgesamt 32 Arbeitnehmern, die allesamt mit einem Arbeitsvertrag der konzerneigenen Personalservicegesellschaft ausgestattet sind, zu untersagen. Begehrt wird eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Arbeitsgericht wird voraussichtlich bis zum Ende des Monats entscheiden, ob die Überlassung fortgesetzt werden darf.

Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte

Gerügt werden ein grober Verstoß gegen das Verbot der...

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