Das Arbeitsgericht Cottbus ist bekannt für mutige und wegweisende Entscheidungen. So war es das erste Gericht, das die nicht nur vorübergehende Überlassung für verboten erklärt und dem Betriebsrat das Recht zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt hat.
Jetzt hat das Arbeitsgericht Cottbus - Beschluss vom 06.02.2014 - 3 BV 96/13 wieder für Furore gesorgt:
Nach Auffassung der 3. Kammer müssen die Leiharbeitnehmer für die Zeit der Dauerüberlassung die gleiche Vergütung erhalten. Konsequenz: Die Rechte aus der Betriebsverfassung müssen angeglichen werden, der Betriebsrat des Entleiherbetriebes muss die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten.
Konkret: Der immer wieder in den Schlagzeilen stehende private Klinikbetreiber Asklepios muss die von seiner Personalservicegesellschaft entliehenen Leiharbeitnehmer in den Kliniktarif eingruppieren.
Recht so.
Hier die wesentlichen Gründe des Gerichts:
Dem Arbeitgeber wird aufgegeben, die Mitarbeiter/innen...