28.11.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

 

Der Koalitionsvertrag sieht die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vor. Ergebnis: Vieles fehlt.

 

Missbrauch Werkvertrag

- Keine Mitbestimmung des BR bei der Einstellung von Werkvertrags-Arbeitnehmern (§ 99 BetrVG)

- Keine Mitbestimmung des BR in sozialen Angelegenheiten von Werkvertrags-Arbeitnehmern (§ 87 BetrVG)

- Keine konkreten Abgrenzungskriterien zu Werkvertrag/Leiharbeit  (die Übernahme der BAG-Kriterien wären ausgesprochen schlecht für Arbeitnehmer/Betriebsräte)

- Keine Verhinderung von Tarifflucht durch Werkverträge

 

Missbrauch Leiharbeit

- Kein generelles Verbot der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen

- Kein generelles Verbot der Schlechterstellung von Leiharbeitnehmern

- Kein Verbot der (sachgrundlosen) Befristung von Leiharbeitsverhältnissen

- Keine Wiedereinführung des Synchronisationsverbots...

28.11.2013 Arbeitsrecht aktuell

 

Der Koalitionsvertrag sieht die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vor. Ergebnis:  Es  ist mit einigen Verbesserungen zu rechnen.

 

Missbrauch Werkvertrag

1.) Es ist "erforderlich, ..., die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu sanktionieren."

Das heißt: Der Betriebsrat Informationen und Unterlagen zu Einsatztagen, Einsatzzeiten, sowie Informationen zu den Arbeitsaufgaben und den Arbeitsabläufen einschließlich der Zusammenarbeit mit den Betriebsangehörigen (Ergänzung § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)

 

2.) "Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht besser gestellt sein, als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt"

Das heißt: Im Falle eines enttarnten Schein-...

20.11.2013 Arbeitsrecht aktuell

 

Die SPD informiert Ihre Mitglieder laufend über den Stand der Koalitionsverhandlungen, das ist sehr löblich. Weniger löblich ist, was so verlautbart wird:

  • "Der Missbrauch von Werkverträgen kann nun bekämpft werden. Dafür sollen die zuständigen Kontroll- und Prüfinstanzen gestärkt werden und Betriebsräte bessere Informationsrechte bekommen. Und Sanktionen sollen verschärft werden."
  • "Keine Einigung gibt es bislang bei der Leih- und Zeitarbeit. Damit durch sie nicht mehr reguläre Beschäftigung verdrängt wird, wollen wir, dass es für gleiche Arbeit auch gleichen Lohn gibt und Arbeitseinsätze in Ausleihbetrieben auf höchstens 12 Monate begrenzen. CDU und CSU wollen aber zwei Jahre zulassen – und keine Regelungen für gleichen Lohn."

Ein Versuch der Übersetzung: ...

Werkvertrag

  • "Bessere Informationsrechte" = Ausweitung § 80 Abs. 2 BetrVG (Es wird ins Gesetz...
19.11.2013 Arbeitsrecht aktuell

 

Im Einzelhandel müssen die Arbeitnehmer einen beinharten Arbeitskampf führen, nachdem die Arbeitgeber die Manteltarifverträge gekündigt haben und Niedriglohngruppen für Kassierer und Warenverräumer fordern. Torpediert werden die Streiks durch den systematischen Einsatz von Leiharbeitnehmern, die an Streiktagen in erheblichem Umfang an den Kassen arbeiten.

Verbot der Streikbeschäftigung

Eine wichtige Neuerung in den Tarifverträgen der Zeitarbeit macht den Arbeitgebern jetzt einen Strich durch die Rechnung. Wer als Verleihunternehmen die Tarifverträge für Zeitarbeit anwendet, dem ist seit dem 1. November der Einsatz seiner Arbeitnehmer in bestreikten Betrieben untersagt. Mit anderen Worten: Streikbruch durch Leiharbeitnehmer ist nicht mehr möglich.

Verdi wehrt sich

Da werden auch Taschenspielertricks à la „equal pay für einen Tag“ nicht helfen. Verdi weiß um die Bedeutung des Streikbeschäftigungsverbots und...

31.10.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Zeit-/Leiharbeit

 

Mitte September 2013 haben sich die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit, BAP und iGZ, auf ein neues Tarifwerk verständigt. Die Tarifverträge (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag) treten am 1. November 2013 in Kraft. Sie können erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

Alle wesentlichen Neuerungen (Entgelte, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen, neue Entgeltgruppen, Verbot der Streikbeschäftigung) sind der aktuellen Verdi-Tarifinfo zu entnehmen. Insgesamt ein Abschluss, der aus Gewerkschaftssicht ein gutes Ergebnis darstellt.

Zu den Tarifverträgen im Einzelnen bitte den Download-Bereich öffnen (dort Verlinkung unter "Neues Arbeitsgericht")

31.10.2013 Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

 

Lange und mit Spannung erwartet: Die Begründung des Siebten Senats zum Verbot der nicht-vorübergehenden Überlassung und zum Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats liegt vor. In dem Verfahren 7 ABR 91/11 - Beschluss vom 10.07.2013 setzt sich das Gericht mit einigen grundsätzlichen Fragen zur Neuregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auseinander.

Was steht drin in der Begründung? ...

Angesichts des schon bekannten Ergebnisses wenig Überraschendes.

Das BAG leitet überzeugend unter Berücksichtigung aller Argumente her, weshalb § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG ein Verbot regelt und weshalb deshalb ein Recht zur Zustimmungsverweigerung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG besteht. Die von Arbeitgeberseite als "Blockadebeschluss" titulierte Entscheidung verdient ihren Namen: Die...

19.09.2013 Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Schein-Werkverträge

 

http://www.youtube.com/watch?v=8S5dJ5oMaN8

REPORT Mainz vom 17.09.2013

 

Werkverträge erobern das Gesundheitssystem - Zwei-Klassen-Pfleger

Die gleiche Arbeit und doch deutlich weniger Lohn? Immer mehr Krankenhäuser und soziale Einrichtungen  gründen Servicegesellschaften. So auch die Asklepios-Klinik in Lübben (Brandenburg), wo wir für unsere Mandantin Frau Guttke aktiv sind

 

Zweimal durch die Drehtür

Frau Guttke war ursprünglich in der Landesklinik beschäftigt, bevor im Jahre 2007 die Privatisierung erfolgte. Seitdem wurde sie über zwei verschiedene konzerzeigene Personalservicegesellschaften als Dauer-Leiharbeitnehmerin beschäftigt....

17.09.2013 Arbeitsrecht aktuell

 

Wie erwartet bzw. - je nach Sichtweise - wie befürchtet haben sich die Tarifvertragsparteien der Leih-/Zeitarbeit auf neue Tarifverträge verständigt. Sie laufen bis zum 31.12.2016 und sehen u. a. allgemeine Lohnerhöhungen, einen Mindestlohn und ein Verbot der Streikarbeit vor. Die "Gefahr" des Equal Pay/Equal Treatment haben die Arbeitgeber damit erst einmal abgewendet .

 

Der iGZ hat Verhandlungsergebnis online gestellt. Aus Sicht der Gewerkschaften liest sich das Ergebnis wie folgt:

 

Die Tarifverhandlungen in Leiharbeit sind in der Nacht zum Dienst in Berlin abschlossen worden. Darauf verständigte sich die Tarifgemeinschaft des DGB mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BAP. Das Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte steigt in drei Stufen ab 1. Januar 2014 um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8...

16.09.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

"Erst festangestellt, dann Leiharbeit, jetzt Werkvertrag? Immer mehr Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen setzen auf die schmutzigen Methoden der Fleischindustrie."

Mit diesen Worten kündigt REPORT MAINZ seine Sendung am Dienstag, 17.09.2013, 21.45 Uhr an.

16.09.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

 

Während unsere Kanzlerin so tut, als habe sie erstmals vom Problem der Dauerleihe gehört, gehen viele Arbeitnehmer auf die Barrikaden. So auch die leidgeprüften Kolleginnen und Kollegen des Asklepios Fachklinikums Brandenburg.

 

Ein "krasser Fall", Frau Kanzlerin:

 

Siehe dazu

http://www.neues-deutschland.de/artikel/833055.leiharbeiter-in-klinik-wehren-sich.html

http://www.lr-online.de/regionen/luebben/Protest-bei-Asklepios-in-Luebben;art1058,4320753

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