Im Einzelhandel müssen die Arbeitnehmer einen beinharten Arbeitskampf führen, nachdem die Arbeitgeber die Manteltarifverträge gekündigt haben und Niedriglohngruppen für Kassierer und Warenverräumer fordern. Torpediert werden die Streiks durch den systematischen Einsatz von Leiharbeitnehmern, die an Streiktagen in erheblichem Umfang an den Kassen arbeiten.
Verbot der Streikbeschäftigung
Eine wichtige Neuerung in den Tarifverträgen der Zeitarbeit macht den Arbeitgebern jetzt einen Strich durch die Rechnung. Wer als Verleihunternehmen die Tarifverträge für Zeitarbeit anwendet, dem ist seit dem 1. November der Einsatz seiner Arbeitnehmer in bestreikten Betrieben untersagt. Mit anderen Worten: Streikbruch durch Leiharbeitnehmer ist nicht mehr möglich.
Verdi wehrt sich
Da werden auch Taschenspielertricks à la „equal pay für einen Tag“ nicht helfen. Verdi weiß um die Bedeutung des Streikbeschäftigungsverbots und...