16.09.2013 Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

 

Wir erinnern uns noch gut: Es war das Jahr 2011 - die Diskussion um den Missbrauch der Leiharbeit rund um Schlecker tobte, da standen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf der Tagesordnung. Die wichtigste Fragen: Wie soll der Begriff "vorübergehend" mit Leben gefüllt werden? Inwieweit muss die Leiharbeit zeitlich und sachlich begrenzt werden? Soll es eine Rückkehr zu Höchstüberlassungsfristen geben?

 

Jede Überlassung ist vorübergehend

Die Regierungskoalition (sic !) entschied: Keine festen Höchstüberlassungsfristen und ansonsten ... nichts. Den Rest sollten die Gerichte erledigen. Denen gab das Bundesarbeitsministerium noch mit auf den Weg, dass aus Sicht der Bundesregierung jede Überlassung vorübergehend sei (der Leiharbeitsvertrag laufe ja stets weiter).

 

Die Kanzlerin verkauft die Menschen für dumm

Heute tut die Kanzlerin so, als höre sie von der Dauerleihe zum ersten Mal. Und...

05.09.2013 Arbeitsrecht aktuell

 

Die DGB-Gewerkschaften haben den Manteltarifvertrag und den Entgeltrahmentarifvertrag mit dem BAP bzw. mit dem iGZ per 31.01.2014 gekündigt. Dies berichtet RA Alexander Bissels von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in seinem Arbeitsrechtblog:

 

Die DGB-Gewerkschaften haben gegenüber dem Bundesarbeitgeberverband für Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zum 31. Januar 2014 den Manteltarifvertrag (MTV) und den Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) gekündigt. Bereits zum 31. Oktober 2013 hatten sie den Entgelttarifvertrag (ETV) beendet. Die bislang stockenden Tarifvertragsverhandlungen sollen am 16. September 2013 fortgesetzt werden.

Sollte bis zum Ablauf der betreffenden Kündigungsfristen keine Verständigung erzielt worden sein, die letztlich nur auf ein „Gesamtpaket“, unter anderem unter Einschluss aller Entgeltfragen, Umgang mit Arbeitszeitkonten sowie Angleichung der Vergütung Ost/West,...

04.09.2013 Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

 

Kein Entleiher soll sagen, er hätte es nicht wissen können...

In unmissverständlicher Klarheit hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts sein Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 begründet: Es entsteht auch dann kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher, wenn die Arbeitnehmer systematisch über eine eigene Personalservicegesellschaft des Entleihers eingestellt und beschäftigt werden.

Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, im AÜG eine zeitliche Begrenzung für die Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung vorzusehen. Zitat: "Damit war klar, dass künftig eine unbeschränkte Überlassung von Arbeitnehmern zulässig sein sollte ...."

Doch Achtung, bevor ein falscher Eindruck entsteht:

Maßgeblich für den Zeitpunkt der...

30.08.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

 

Bestrafung von Scheinwerkverträgen und mehr Mitbestimmung für Betriebsräte. Das sind die Kernpunkte einer lobenswerten Bundesratsinitiative Niedersachsens. Der jetzt vorgestellte Gesetzesentwurf enthält u. a. folgende Vorschläge zur Änderung des AÜG und des BetrVG:

 

--> Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

Arbeitnehmerüberlassung ist nur noch dann als erlaubte (wirksame) Arbeitnehmerüberlassung möglich, wenn sie eindeutig als solche kenntlich gemacht worden ist.

§ 9 Nr. 1 AÜG soll wie folgt gefasst werden:

„1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern,
wenn

a) der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat oder
b) bei vorhandener Erlaubnis die Überlassung des Leiharbeitnehmers nicht eindeutig als Arbeitnehmerüberlassung kenntlich macht und als solche bezeichnet...

07.08.2013 Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

 

Seit der Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung im Dezember 2011 mühen sich die Arbeitsgerichte mit dem § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG ab: "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend."

Zuletzt hatte das Bundesarbeitsgericht – Beschluss vom 10.07.2013 – 7 ABR 91/11 – klargestellt, dass die Dauerleihe unzulässig ist. Sie berechtige den Betriebsrat dazu, die Zustimmung zur Einstellung gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 (Gesetzesverstoß) zu verweigern.

LAG Hessen sieht Synchronisationsverbot

Das LAG Hessen – Beschluss vom 21.05.2013 – 4 TaBV 298/12 – hat jetzt die Auffassung geäußert, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG ein sogenanntes "Synchronisationsverbot" regele. D. h., die Vorschrift verbiete den Gleichlauf von Überlassung und Arbeitsvertrag. Das Gericht hat eine nicht mehr vorübergehende Überlassung angenommen, weil sowohl die Überlassung als auch der Arbeitsvertrag auf genau ein Jahr befristet waren.

Das LAG - die Entscheidung...

05.08.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge

12.12.2012 – 15 Sa 1219/12

 

Zwei  Beschäftigte von Drittunternehmen klagen auf die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit der Fa. Daimler AG.

Die 1957 bzw. 1960 geborenen Kläger haben mit einem IT-Systemhaus Verträge als freie Mitarbeiter. Dieses IT-Systemhaus ist ein Subunternehmen eines führenden Dienstleisters für Informationstechnologie, der die Kläger im Rahmen eines Werkvertrages mit der  Daimler AG ausschließlich bei der Daimler AG eingesetzt hat. Beide Kläger arbeiteten aufgrund solcher Verträge von 2001 bis Ende 2011 als IT-Fachkräfte bei der Daimler AG, zuletzt am Standort Stuttgart-Möhringen für den IT-Support in der Abteilung Treasury (Finanzabteilung). Dort betreuten sie die EDV und waren insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Computerarbeitsplätze zuständig.

Die Kläger sind der Auffassung, dass sie Arbeitnehmer der Daimler AG seien. Sie seien in den Betrieb der Beklagten eingegliedert und deren Weisungen unterworfen gewesen....

25.07.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

Nach dem LAG Berlin-Brandenburg – Urteil vom 12.12.2012 – 15 Sa 1217/12 – liegt eine weitere Entscheidung vor, die Arbeit- bzw. Auftraggebern zu denken geben sollte: Nicht jede Fremdvergabe von Dienstleistungen kann ohne weiteres im Werk- oder Dienstvertrag erfolgen.

Prozessuale Erleichterungen
Auch prozessual könnte es bald Erleichterungen für die Arbeitnehmer geben: Namenhafte Arbeitsrechtler fordern, dass der Arbeitgeber seinerseits das Vorliegen eines Werkvertrags schlüssig darlegen und notfalls beweisen muss. Bisher konnten sich Arbeitgeber auf die schriftlichen Verträge zurückziehen und den Arbeitnehmer mit seiner Darstellung und Beweisführung allein lassen.

Die aktuelle Sach- und Rechtslage sowie Handlungsmöglichkeit sind umfassend dargestgellt in der...

25.07.2013 Schein-Werkverträge

 

Die Tätigkeit des 37-jährigen Klägers habe nach Auffassung des Gerichts mehr als einfache Hausmeisterdienstleistungen umfasst. Somit stehen dem schwerbehinderten Familienvater nun Lohnnachzahlungen durch die Werkvertragsfirma zu. Der Anwalt des Klägers sprach von einer Signalwirkung für weitere Betroffene. Werkverträge müssen immer auf ein konkretes Werk, eine bestimmte Tätigkeit bezogen sein.

Arbeitnehmer siegt in beiden Instanzen

Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld hatte sich der Hausmeister erfolgreich in ein normales Beschäftigungsverhältnis eingeklagt (Aktenzeichen: 6 Ca 1016/12). Die Richter werteten seine Tätigkeit seit August 2008 als "Scheinwerkvertrag" und machten ihn zum Mitglied der Arvato-Stammbelegschaft.

Gegen das Urteil hatte Bertelsmann Berufung eingelegt. Der Mann war zunächst als Hausmeister eingesetzt worden, hatte dann aber im Zuge der Beschäftigung auch Schlüsseldienste und PC-Arbeit übernommen. Zudem habe er stets...

14.07.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Der 7. Senat des BAG - Urteil vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - erklärt das dauerhafte Entleihen von Arbeitnehmern für verboten.

Der Betriebsrat des Entleihunternehmens darf die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft  in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Er kann die erforderliche Zustimmung  zur Einstellung aus diesem Grund verweigern. Siehe dazu Pressemeldung 46/13 des BAG sowie sueddeutsche.de vom 12. Juli.

Die wichtigsten Aussagen dieses Musterurteils:

1. Die nicht-vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verboten.

2. In einem solchen Falle kann/muss der Betriebsrat des Entleihunternehmens die Zustimmung zur Einstellung  gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG in Verbindung mit § 99 Abs. 2 Nr.1 (Gesetzesverstoß) verweigern.

3. Eine verbotene nicht-vorübergehende Überlassung liegt immer dann vor,  wenn die Überlassung unbefristet erfolgen soll.

 

...

20.06.2013 Arbeitsrecht aktuell, CGZP

Im  Rahmen der CGZP-Verfahren  hat das BAG-Urteil vom 13. 3. 2013 - 5 AZR 954/11 entschieden, dass eine dreimonatige Ausschlussfrist die Ansprüche beseitige.  Nachfolgend zwei kurze Anmerkungen zum Urteil:

1. Faire Chance zur Geltendmachung?

Aus dem Urteil:

  •     "Eine Ausschlussfrist muss dem Gläubiger aber eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 30, BAGE 116, 66). Um zu gewährleisten, dass der Leiharbeitnehmer den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt auch dann fristwahrend geltend machen kann, wenn er die Höhe des vergleichbaren Stammarbeitnehmern des Entleihers gewährten Arbeitsentgelts (noch) nicht im Einzelnen kennt, muss die erste Stufe einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung im Leiharbeitsverhältnis es zulassen, dass eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG "dem Grunde...

Seiten