Wir erinnern uns noch gut: Es war das Jahr 2011 - die Diskussion um den Missbrauch der Leiharbeit rund um Schlecker tobte, da standen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf der Tagesordnung. Die wichtigste Fragen: Wie soll der Begriff "vorübergehend" mit Leben gefüllt werden? Inwieweit muss die Leiharbeit zeitlich und sachlich begrenzt werden? Soll es eine Rückkehr zu Höchstüberlassungsfristen geben?
Jede Überlassung ist vorübergehend
Die Regierungskoalition (sic !) entschied: Keine festen Höchstüberlassungsfristen und ansonsten ... nichts. Den Rest sollten die Gerichte erledigen. Denen gab das Bundesarbeitsministerium noch mit auf den Weg, dass aus Sicht der Bundesregierung jede Überlassung vorübergehend sei (der Leiharbeitsvertrag laufe ja stets weiter).
Die Kanzlerin verkauft die Menschen für dumm
Heute tut die Kanzlerin so, als höre sie von der Dauerleihe zum ersten Mal. Und...