20.02.2013 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

Mit einem ausführlichen Vorschlag hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in die Diskussion um den Missbrauch des Werkvertrages eingeschaltet. Nachzulesen unter Bundestags-Drucksache 17/12378 vom 19.02.2013.

Sieben Kriterien für den Scheinwerkvertrag

Kernstück des Vorschlags ist die Einfügung eines Vermutungstatbestandes als § 1 Abs. 1a AÜG. Diese Vorschrift definiert den Scheinwerkvertrag anhand sieben ausgesuchter Kriterien, von denen drei erfüllt sein müssen, um die Vermutung der Arbeitnehmerüberlassung auszulösen.

Gleiche Sanktion wie bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung

Wird ein Scheinwerkvertrag als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enttarnt, so soll dies zu einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Scheinwerkvertragbesteller führen. Der Scheinwerkvertrag soll also "sanktioniert" werden wie die illegalle Arbeitnehmerüberlassung.

Nachfolgend das Kernstück der Regelung im Wortlaut:

Als § 1 Absatz 1a AÜG wird folgende Regelung...

13.12.2012 Arbeitsrecht aktuell, Arbeitsrecht in Hamburg

 

Seit dem 1. November gelten Tarifverträge, die Leiharbeitnehmern,  u. a. in der Metallindustrie und in der Chemieindustrie, einen Zuschlag garantieren. Es gibt zwei Baustellen.

 

Baustelle 1 "Lohnerhöhung für Leiharbeitnehmer"

Sind Leiharbeitnehmer länger als 6 Wochen bei dem selben Entleiher der betroffenen Branche eingesetzt, so erhalten Sie 15 % mehr Stundenlohn. In den folgenden Monaten können sich diese Zuschläge auf bis zu 50 % erhöhen.

Diese Regelungen sind in ihrer Art neu, und es wird mit Spannung darauf gewartet, wie die Arbeitgeber die Berechnungen durchführen. Speziell die IG Metall steht in den Startlöchern, um ihren Mitgliedern zum Recht zu verhelfen.

 

Baustelle 2  "Mitbestimmung in den Entleihunternehmen der Metallindustrie"

Die andere Baustelle ist die Mitbestimmung des Entleiher-Betriebsrats in den...

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