Der 5. Dezember 2011 ist ein bedeutsames Datum für die Leiharbeit in Deutschland. Bis zu diesem Tage muss die EU-Richtlinie zur Leiharbeit 2008/104/EG in nationales Recht umgesetzt sein. Dem deutschen Gesetzgeber - so äußern namhafte Kritiker - sei dies nicht hinreichend gelungen. Die Personalservice-Gesellschaften der großen Gesundheitskonzerne geraten ins Visier.
Mindestschutz für Leiharbeitnehmer
Die RL-Leiharbeit hat den nationalen Gesetzgebern vorgeschrieben, einen bestimmten Mindestschutz für die Leiharbeitnehmer sicher zu stellen. Dieser müsste sich in Deutschland aus dem AÜG, aber auch aus anderen Regelungen (z. B. dem Teilzeit- und Befristungsgesetz) ergeben. Wo dieses nicht gelingt, müssen die Arbeitsgerichte – notfalls unter Zuhilfenahme des Europäischen Gerichtshofs – korrigierend eingreifen.
Strenge Vorgagen durch die Richtlinie
Die Vorgaben der RL-Leiharbeit sind allgemein gehalten, aber dennoch unmissverständlich. Zu den...