Seit es die Arbeitszeitkonten in den Tarifverträgen der Leiharbeit gibt, stellen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechtsanwälte und Gerichte immer wieder dieselbe Frage: Ist der Verleiher berechtigt, einsatzfreie Zeiten als Minusstunden auf das Guthaben im Arbeitszeitkonto des Zeitarbeitnehmers anzurechnen? Und wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen?
Während das LAG Hessen - Urteil vom 09.06.2015 – 15 Sa 766/14 und auch das BAG - Urteil vom 16.04.2014 – 5 AZR 483/12 die Anrechnung zumindest unter bestimmen Voraussetzungen erlaubt haben, hat zuletzt eine andere Kammer des LAG Hessen festgestellt, dass der Personaldienstleister dazu nicht berechtigt sein soll (LAG Hessen - Urteil vom 28.04.2016 – 9 Sa 1287/15 - noch nicht veröffentlicht). Die eingestellten Minusstunden müssten dem...