Unsere Kanzlei engagiert sich seit geraumer Zeit für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg, denen in fehlerhafter Weise eine sog. "Startgutschrift" zugesprochen worden ist und denen deswegen monatlich um die 50 Euro fehlen.
Jetzt hat der Fall eine neue Dimension angenommen: Mit Beschluss vom 29.03.2017 hat das Arbeitsgericht Hamburg (14 Ca 336/14) auf unseren Antrag hin beschlossen:
1. Der Rechtsstreit wird ausgesetzt.
2. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt, ob § 31 Abs. 2 und 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes in der Fassung vom 01. Oktober 2013 (HmbGVBI. 2013, 431) mit dem Grundgesetz vereinbar sind
Das Arbeitsgericht folgt in seinem Beschluss der Argumentation des Bundesgerichtshofs - Urteil vom 09.03.2016 - IV ZR 9/15. Es hält die Übergangs- und Besitzstandsregelungen für verfassungswidrig, weil eine Vielzahl von Beschäftigten eine Startgutschrift erhalte, die in unschlüssiger und...