Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg Vorpommern - Urteil vom 13.6.2017 – 5 Sa 209/16 - hat eine wichtige Entscheidung zur Abgrenzung der Leiharbeit vom Gemeinschaftsbetrieb getroffen. Orientieren sich Arbeitgeber an dem Sachverhalt des Rechtsstreits, droht eine einfache Umgehung des Schutzes von (Leih)-arbeitnehmern. Speziell in Krankenhäusern lassen sich die unerwünschten Folgen von Personalverschiebungen auf diese Weise vermeiden.
Entsendung in den Gemeinschaftsbetrieb ungleich Arbeitnehmerüberlassung
Um keine Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich nach der Rechtspechung des Bundesarbeitsgerichts - Urteil vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben. Kennzeichen eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen ist, dass die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen...