Für unsere Leser, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, folgende aktuelle Info:
Das Landgericht München I - Urteil vom 14.04.2016 - 23 O 23033/15 hat dem Käufer eines Seat-Diesel (Motor Typ EA 189) die Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentschädigung) und den Ersatz seiner sonstigen Kosten (Zulassung, Garantieverlängerung, Zusatzausstattung) zugesprochen. Eine Frist zur Nachbesserung von über 6 Monaten brauche der Kläger nicht hinzunehmen, so das Gericht, das überdies zahlreiche weitere Argumente liefert, weshalb im konkreten Fall ein Schadensersatzanspruch besteht.
Achtung: Das Gericht betont, dass die Umstände des Einzelfalles bewertet wurden. So habe dem Händler im vorliegenden Fall die arglistige Täuschung des Herstellers zugerechnet werden können.
Nachfolgend die wichtigsten Passagen der Urteilsbegründung im Volltext:
I.
1. Der Kläger hat den Kaufvertrag mit Schriftsatz vom 02.03.2016 wirksam angefochten wegen arglistiger...