Das Bundeskabinett hat am 1. Juni den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles meint, dass der Verdrängung von Stammbelegschaften entgegengewirkt und zugleich verhindert werde, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt würden. Missbräuchlich Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge würden verhindert. Die Betriebsräte würden durch Klarstellung der Informationsrechte gestärkt.
Zweifel sind angebracht
Dass all die beschriebenen Ziele wirklich erreicht werden, darf bezweifelt werden. Insbesondere die Flucht in die Werkverträge dürfte ungebremst weiter gehen. Die einschlägigen Arbeitgebervertreter stehen schon in den Startlöchern und ersinnen neue Modelle zur möglichst rechtssicheren Flucht aus Arbeitgeberverantwortung und Tarifverträgen....