Seit Andrea Nahles ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen auf den Weg gebracht hat, werden fast täglich neue Einschätzungen und Stellungnahmen veröffentlicht. Die Tendenz: Der neue Kriterienkatalog des § 611 a BGB-RefE gerät zunehmend unter Beschuss, das Arbeitsministerium soll speziell an diesem Punkt "nachbessern".
Erschwerung der Auslagerung befürchtet
Durchaus zu Recht wird moniert, dass nicht alle Kriterien als Indiz für ein Arbeitsverhältnis taugen. Unklar bleibt auch, welche Bedeutung die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Leiharbeit haben. Die Lobby der großen deutschen Arbeitgeber befürchet nicht zu Unrecht, dass die Auslagerung von Arbeitsplätzen an andere Unternehmen und Selbstständige schwieriger wird.
Gleichschaltung Sozialrecht/Arbeitsrecht ist wünschenswert
Entscheidend für die Interessen der Arbeitnehmerseite dürfte sein, dass der § 611 a Abs. 3 BGB-RefE...