Wie bereits mitgeteilt, hat das Bundesarbeitsministerium den neuen Referentenentwurf zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Stand: 17.02.2016.
Entschärfung zugunsten der Arbeitgeber
Der neue Entwurf "entschärft" den alten Vorschlag in vielen Punkten und findet nunmehr - wenn auch nicht in jedem Punkt - die Zustimmung der Arbeitgeberseite. Die IG Metall bezeichnet das Ergebnis immerhin als "Minimalkompromiss" und fordert die zügige Umsetzung.
Es darf bezweifelt werden, dass der unbestreitbar bestehende Missbrauch durch die neuen Vorschriften effektiv bekämpft wird. Die Arbeitsgerichte werden Arbeitnehmern und Betriebsräten auch in Zukunft nur wenig weiterhelfen.
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