08.12.2015 Sozialrecht

Der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von SGB-II-Leistungen greift auch für diejenigen Unionsbürger ("Erst-Recht"), die über kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz oder dem Aufenthaltsgesetz verfügen. Dies stellt das Bundessozialgericht mit drei Urteilen vom 03.12.2015 klar (Az.: B 4 AS 59/13, B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 43/15 R). Auch bei fehlender Freizügigkeitsberechtigung seien aber zumindest Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege zu erbringen.

Im Fall eines verfestigten Aufenthalts von über sechs Monaten sei dieses Ermessen aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Weise reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen ist.

Aufenthaltsrechte eines Griechen noch zu klären

Im Verfahren B 4 AS 59/13 R ging es um einen griechischen Staatsangehörigen, der nach einer kurzen...

27.11.2015 Gesetzentwurf Leiharbeit, Zeit-/Leiharbeit

Nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom 26.11.2015 ( siehe u.a. www.finanzen.net)  verteidigt Andrea Nahles (SPD) ihren Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen gegen die Kritik des Arbeitgeberverbandes BDA.  In dem neuen Gesetz werde es Kriterien zur Definition von Scheinselbstständigkeit und Scheinwerkverträgen geben. Ob sie in diesem Punkt die Rückendeckung der Kanzlerin hat, erscheint allerdings fraglich.

26.11.2015 Arbeitsrecht aktuell, Gesetzentwurf Leiharbeit, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

In den Reaktionen auf den Entwurf taucht immer wieder der Vorwurf auf, dass das Gesetzgebungsvorhaben über die Verabredung der Großen Koalition hinausgehe. Vor allem der Kriterienkatalog des § 611 a Abs. 2 BGB-RefE werde zu einer Ausweitung der Leiharbeit führen und viele echte Werkverträge zerstören, z. B. beim Betrieb einer Kantine oder beim Einkauf von IT-Dienstleistungen.

Es handelt sich unseres Erachtens um Panikmache der Arbeitgeberseite mit dem Ziel, den Entwurf zu diskreditieren.

Der Entwurf orientiert sich, was die Abgrenzung Leiharbeit-Werkvertrag angeht, an der ständigen Rechtsprechung. Im neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG-RefE heißt es: „Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen." Nichts Neues also.

Davon zu unterscheiden: Der Kriterienkatalog" des § 611 a Abs. 2 BGB-RefE. Der zielt - was § 611 a Abs. 1 und 3 BGB-RefE deutlich machen...

23.11.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Gesetzentwurf Leiharbeit, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

Achtung, nicht mehr aktuell -->  siehe nunmehr http://templin-thiess.de/blog/gesetzentwurf-leiharbeit/aueg-gesetzesnovelle-wichtigsten-fragen-antworten

 

 

Unter dem 16.11.2015 hatte das Bundesarbeitsministerium den lange erwarteten "Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" vorgelegt. Die Bundesregierung wollte die Leiharbeit „auf ihre Kernfunktion orientieren“ und den „Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern“.   Rechtsanwalt Holger Thieß hatte die wichtigsten Fragen zu diesem Entwurf beantwortet.

Achtung:

Das...

18.09.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 13.07.2015, 3 Ta 6/15 - hat in einer Grundsatzentscheidung die Schutzrechte von Paketzustellern gestärkt. Mit überzeugender Begründung erläutert das Gericht, weshalb eine selbstständige Tätigkeit im Dienste von Subunternehmern ("Servicepartnern") eines Großunternehmens (hier der DHL Express) in der Regel ausgeschlossen ist.

Der Leitsatz:

  • Grundsätzlich übt ein Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff HGB ein selbstständiges Gewerbe aus. Jedoch ist ein solches Rechtsverhältnis dann als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn die Tätigkeit des Transporteurs durch den Auftraggeber stärker eingeschränkt wird, als es auf Grund der gesetzlichen Regelungen geboten ist.

Geklagt hat unser Mandant, der...

15.09.2015 Sozialrecht

Die Bundesrepublik darf EU-Bürgern, die auf Arbeitssuche sind, „Hartz IV“-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof-Urteil vom 15.09.2015 -Rechtssache C-67/14 entschieden. Dies betreffe selbst jene EU-Bürger, die bereits eine gewisse Zeit gearbeitet haben. Der Staat müsse dabei nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden.

Geklagt hatte eine Frau, die in Bosnien geboren wurde, einen Schweden geheiratet hat und dadurch die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie hatte in Deutschland weniger als ein Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld erhalten. Das zuständige Jobcenter Berlin-Neukölln stellte ein halbes Jahr später die Zahlung ein.

 

 

Was ist das rechtliche Problem?

Im Bundestag bestand die Sorge, dass...

06.08.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht in Hamburg, Hamburg

Unsere Kanzlei engagiert sich seit geraumer Zeit für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg, die in der Zeit von 2008 bis 2013 in den Ruhestand gegangen sind. Siehe bereits den taz-Artikel vom 14.04.2015.

Jetzt ist der Fall Gegenstand einer Schriftlichen Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Thering vom 03.08.2015. Wir warten mit Spannung auf die Antwort des Senats.

Die juristische Auseinandersetzung geht am Mittwoch, den 30. September 2015, 08:00 Uhr, Saal 324 in die nächste Runde. Im Auftrag eines ehemaligen Mitarbeiters des Bezirksamts Nord haben wir Klage beim Arbeitsgericht Hamburg eingreicht (Aktenzeichen 14 Ca 336/15) und hoffen auf eine Klärung in...

21.07.2015 Arbeitsrecht, Mindestlohn

Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, einen Arbeitnehmer zu kündigen, weil dieser den gesetzlichen Mindestlohn einfordert. Das Arbeitsgericht Berlin -  Urteil vom 17.04.2015 - Aktenzeichen 28 Ca 2405/15 hat entschieden, dasss eine solche Kündigung eine verbotene Maßregelung darstellt. Die Kündigung ist danach auch im Kleinbetrieb unwirksam.

Der Arbeitnehmer wurde als Hausmeister beschäftigt. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden erhielt er eine Vergütung von monatlich 315,00 EUR, was einen Stundenlohn von 5,19 EUR ergab. Er forderte von seinem Arbeitgeber die Bezahlung nach dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR gemäß § 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Darauf bot ihm der Arbeitgeber an, seine Arbeitszeit auf monatlich 32 Stunden herabzusetzen. Bei einer Monatsvergütung von 325,00 EUR. Dadurch sollte sich ein Stundenlohn von 10,15 EUR ergeben. Nachdem der Arbeitnehmer diese Änderung der Vertragsbedingungen abgelehnt hatte, kündigte der Arbeitgeber das...

20.07.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Wie bereits berichtet, hat die EU-Kommission auf unsere Veranlassung die Vorprüfung für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BR Deutschland eingeleitet. Unsere Beschwerde: Der Gesetzgeber und die Bundesregierung haben - wie vom Bundesarbeitsgericht attestiert - bewusst darauf verzichtet, das aus der Richtlinie folgende Verbot der unbefristeten Überlassung zu sanktionieren.

Jetzt die überraschende und wenig überzeugende Antwort aus Brüssel:

Die EU-Kommission beabsichtigt, das Verfahren einzustellen. Die Richtlinie sehe keine Beschränkung der Dauer der Arbeitnehmerüberlassung an die entleihenden Unternehmen vor. Zitat:

  • „Da die langfristige Überlassung von Leiharbeitnehmern an entleihende Unternehmen keinen Verstoß gegen die Richtlinie 2008/104/EG darstellt, sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Sanktionen für einen solchen Fall vorzusehen...“

Droht dem Verbot der Dauerleihe und der...

15.07.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

Leiharbeit und Werkverträge sollen strenger reguliert werden – geht es nach dem Willen von Andrea Nahles, sogar noch in diesem Jahr. Bei ihrer Gesetzesnovelle hält sich die Arbeitsministerin eng an den Koalitionsvertrag. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will im Herbst ihren Gesetzentwurf für eine strengere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorlegen. Das in der Koalition mit der Union vereinbarte neue Regelwerk werde Ende September oder Anfang Oktober kommen, kündigte Nahles am Dienstag in Gaggenau nach einer Betriebsversammlung bei Daimler an. Einen Kabinettsbeschluss erwarte sie noch vor Jahresende. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass die Überlassungsdauer für Leiharbeiter auf 18 Monate begrenzt wird. Nach neun Monaten sollen sie zudem mit Stammbelegschaften beim Entgelt gleichgestellt werden. Bei Werkverträgen sollen Betriebsräte erstmals ein Informationsrecht bekommen.

Mit Zeitarbeit werden Arbeitskräfte verliehen, beim...

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