Die Bundesarbeitsministerin hat den Sportvereinen im Rahmen einer eigens anberaumten Besprechung bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, wenn einSportler mit einem Minijob-Vertrag ausgestattet sei.
Zur Begründung führte die Ministerin an, dass das zeitliche und persönliche Engagement der Sportler eindeutig zeige, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stünden. Laut Mitteilung von dfb.de soll Frau Nahles ferner angekündigt haben, "dass sie mit dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesinnenminister abgestimmt hat, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. "
Nun gut, der Freibrief ist ein cleverer Schachzug von Frau Nahles. Die Sportvereine wird es...