Beim Arbeitgebertag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) kündigte die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, dass der Referentenentwurf für die von der Koalition geplanten Zeitarbeits-Gesetzesänderung erst im letzten Quartal diesen Jahres zu erwarten sei. Kramme sprach einige „Knackpunkte“ bei der Umsetzung an. So sei noch offen, ob die Höchstüberlassungsdauer an den Arbeitsplatz oder an die Person gebunden sein werde. Außerdem sei noch unklar, wie mit den Branchenzuschlagstarifverträgen umgegangen werden solle.
(Quellen: www.personalorder.de ; www.personaldienstleister.de)
Angesichts der vorstehenden Äußerungen wird die überfällige Einschränkung der Dauerleiharbeit frühestens im Jahre 2016 erfolgen - eine Ergebnis der beharrlichen Lobby-Arbeit der Arbeitgeber. Es dürfte nicht...