14.07.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, CGZP, Zeit-/Leiharbeit

Das Bundesarbeitsgericht BAG - Urteil vom 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 hat in seiner jüngsten Entscheidung nochmals deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bestehen, wenn der Anspruch auf Equal Pay mit Erfolg durchgesetzt werden soll. Dort heißt es unter Rz. 20:

  • Stützt sich der Leiharbeitnehmer im Prozess nicht auf eine - ausreichende - Auskunft nach § 13 AÜG, muss er zur Darlegung des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt alle für dessen Berechnung erforderlichen Tatsachen vortragen, soweit diese sich nicht aus der Auskunft ergeben. Dazu gehören vorrangig die Benennung eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers und das diesem vom Entleiher gewährte Arbeitsentgelt. Beruft sich der Leiharbeitnehmer - alternativ - auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er dieses konkret zu benennen, seinen Inhalt vorzutragen und darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach...
19.06.2015 Arbeitsrecht, Zeit-/Leiharbeit

Beim Arbeitgebertag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) kündigte die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, dass der Referentenentwurf für die von der Koalition geplanten Zeitarbeits-Gesetzesänderung erst im letzten Quartal diesen Jahres zu erwarten sei. Kramme sprach einige „Knackpunkte“ bei der Umsetzung an. So sei noch offen, ob die Höchstüberlassungsdauer an den Arbeitsplatz oder an die Person gebunden sein werde. Außerdem sei noch unklar, wie mit den Branchenzuschlagstarifverträgen umgegangen werden solle.

(Quellen: www.personalorder.de ; www.personaldienstleister.de)

Angesichts der vorstehenden Äußerungen wird die überfällige Einschränkung der Dauerleiharbeit frühestens im Jahre 2016 erfolgen - eine Ergebnis der beharrlichen Lobby-Arbeit der Arbeitgeber. Es dürfte nicht...

19.06.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Zeit-/Leiharbeit

Ist zwischen dem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber generell vereinbart, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beendigung der Einsatzmöglichkeit beim Entleiher anzeigt und dass der Arbeitnehmer zu Hause auf die Erteilung eines neuen Auftrages wartet, liegt auch dann kein unentschuldigtes Fehlen des Arbeitnehmers sondern Annahmeverzug des Arbeitgebers vor, wenn sich der Arbeitnehmer zwar nicht persönlich zurückmeldet, der Arbeitgeber aber von anderen Arbeitnehmern und dem Entleiher über die Beendigung der Baustelle informiert wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg -Vorpommern in einem Urteil vom 19. Februar 2015 – 5 Sa 138/14 entschieden.

Sind eine Vielzahl von Klauseln einer vom Arbeitgeber gestellten Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos als allgemeine Geschäftsbedingungen...

13.05.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Mindestlohn

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall des pädagogischen Personals in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen berechnet sich nach den für diesen Personenkreis erlassenen Mindestlohnvorschriften.

Die Klägerin war bei der Beklagten als pädagogische Mitarbeiterin beschäftigt. Sie betreute Teilnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III. Das Arbeitsverhältnis unterfiel kraft "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch" (MindestlohnVO) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dem Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 (TV-Mindestlohn). Dieser sah eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro brutto vor. Die Beklagte zahlte zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden und für Zeiten des Urlaubs diese Mindeststundenvergütung, nicht aber für durch Feiertage...

23.04.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Arbeitsrecht in Hamburg

Wie die taz in ihrer Ausgabe vom 14.04.2015 berichtete, beanstanden wir die Nichtumsetzung der Änderung des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG). Der im Oktober 2013 eingefügte § 31 Abs. 3 HmbZVG ist eine Extra-Vorschrift zu den Startgutschriften zu Gunsten bestimmter  "rentenferner Versicherter". Die Bestimmung wird vom Personalamt nicht auf alle Ruheständler angewendet . Das ist nicht gesetzeskonform.

Nachfolgend ein Musterschreiben, mit dem die Betroffenen ihren Anspruch fristwahrend geltend machen können:

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg
Personalamt
Steckelhörn 12

20457 Hamburg

Vorab per Telefax: 040 / 42831 2226

 

Name, Geburtsdatum
Personalnummer

Leistungen nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Sache nehme ich Bezug...

20.04.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

Andrea Nahles sagt der IG Metall Unterstützung zu. Arbeitgeber befürchten eine zu starke Regulierung in der Branche

Airbus - Missbrauch des Werkvertrags führt zu Lohnverlust von 1.000,- Euro

Bremen/Hamburg.  Das Beispiel ist drastisch: Mit dem Bau seines Großraumflugzeugs A380 beschloss Airbus, das Lager und die Teileversorgung für den Flieger an einen externen Dienstleister zu vergeben. Den Zuschlag bekam das Hamburger Logistikunternehmen Stute, eine Firmentochter von Kühne & Nagel. Obgleich das Gelände der heutigen Materialverwaltung in Hausbruch immer noch Airbus als einzigem Auftragnehmer gehört und obwohl die Beschäftigten vor Ort von Airbus-Mitarbeitern angelernt wurden, sind sie deutlich schlechter gestellt als zuvor. Als sie noch direkt für Airbus als Leiharbeiter beschäftigt waren, sollen sie rund 1000 Euro brutto mehr verdient, nur 35 statt 40 Wochenstunden gearbeitet und fünf Tage mehr Urlaub bekommen haben. Das zumindest behauptet die...

15.04.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Arbeitsrecht in Hamburg

Wie die taz in ihrer Ausgabe vom 14.04.2015 berichtete, beanstanden wir die Nichtumsetzung der Änderung des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG). Der im Oktober/November 2013 eingefügte § 31 Abs. 3 HmbZVG ist eine Extra-Vorschrift zu den Startgutschriften zu Gunsten bestimmter  "rentenferner Versicherter". Die Bestimmung wird vom Personalamt nicht auf alle Ruheständler angewendet . Das ist nicht gesetzeskonform.

Verstoß gegen das Gesetz und gegen Art 3 GG

Das Personalamt der FHH steht auf dem Standpunkt, dass die Neuberechnung nur für diejenigen Versorgungsberechtigten zum Tragen kommt, die nach der Gesetzesänderung im Oktober/November 2013 in den Ruhestand gegangen sind. Dies verstößt gegen den Wortlaut und gegen den Sinn und Zweck der...

13.04.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Zeit-/Leiharbeit

Das Bundesarbeitsgericht  sollte am 14.04.2015 der Frage nachgehen,

  • ob Arbeitgeber bei Streiks während Tarifauseinandersetzungen Leiharbeiter einsetzen dürfen
  • ob sich Zeitarbeiter gegen den Einsatz als Streikbrecher wehren können.

Der Präzedenzfall für die erwartete Entscheidung des 1. Senats kommt aus Baden-Württemberg. Es geht um eine Busfahrer, der sich weigerte, in einem bestreikten Betrieb zu arbeiten und das Recht auf seiner Seite glaubte. Der Mann verlangte mit seiner Klage, dass die wegen der Arbeitsverweigertung erteilte Ermahnung aus der Akte entfernt wird.

Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi geht es um die Stadtwerke Ulm, die den öffentlichen Nahverkehr seit Jahren über eine Servicegesellschaft betrieben. Zum Zeitpunkt des Streiks 2012 soll diese nur etwa 60 eigene Arbeitnehmer beschäftigt haben. Damit der Busverkehr in und um Ulm rollte, lieh sich die Gesellschaft regelmäßig etwa 130 Arbeitnehmer der Stadtwerke aus. Der...

18.03.2015 Arbeitsrecht, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

 

Wie wir bereits berichtet haben, hat ein finnisches Arbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof mit einigen Grundsatzfragen befasst, die für die Auslegung des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von großer Bedeutung sind. Leider hat der EuGH zu der wirklich spannenden Frage - was heißt und bedeutet "vorübergehend? - keine Stellung genommen. Der Beschluss mag somit interessant sein für detailverliebte Europa- und Arbeitsrechtler. Für die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und für die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung hat die Entscheidung praktisch keine Relevanz.

Hier das Wichtigste in Kürze:

Die Fragen lauteten:

  1. Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104 dahin auszulegen, dass den nationalen Behörden einschließlich der Gerichte die dauerhaft geltende Verpflichtung auferlegt wird, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln sicherzustellen, dass keine innerstaatlichen Vorschriften oder...
17.03.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Zeit-/Leiharbeit

 

Die Kanzlei Templin & Thieß hat im Januar 2015 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, weil die Bundesrepublik die Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG nicht umgesetzt hat. Es wurde gerügt, dass der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete (= nicht-vorübergehende) Arbeitnehmerüberlassung zwar für unzulässig erklärt, den Verstoß jedoch absichtlich ohne Sanktion belassen haben.

Mit Schreiben vom 16.03.2015 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie die Vorermittlungen zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß § 258 AEUV aufgenommen hat. Das Verfahren wird dort zum Aktenzeichen CHAP (2015) 00716 geführt. Die Aufnahme der Ermittlungen besagt zwar noch nicht, dass es zu einem Vetragsverletzungsverfahren kommt. Die zuständigen Stellen der Abteilung Beschäftigung, Soziales und Integration haben aber die konkrete Prüfung aufgenommen. Der Beschwerdeführer hat einer nicht-vertraulichen Behandlung der...

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