Laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 1619/14 darf eine Betriebsvereinbarung, die den Ausschluss ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, nicht ausnehmen. Eine derartige Regelung verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und sei rechtsunwirksam.
Die Beklagte betreibt in Berlin eine Bank. Sie übertrug unter Vereinbarung eines Personalüberleitungsvertrags einen Geschäftsbereich auf ein anderes Kreditinstitut. Ferner schloss sie mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ab, der den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vorsah. Von diesem Ausschluss sollten Arbeitnehmer nicht erfasst werden, die – wie die Klägerin – dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Geschäftsbereichs widersprochen hatten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin...