Gerade erst hat das LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14 - entschieden, dass es dem Verleiher untersagt ist, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte. Eine einseitige Verrechnung der Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen; entgegenstehende tarifliche Regelungen seien - wenn sie denn überhaupt so auszulegen wären - unzulässig.
Das sieht der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts offensichtlich anders:
Anders ist nämlich nicht erklärbar, dass die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des LAG Hamburg - Urteil vom 22.07.2014 - 4 Sa 56/13 ohne Erfolg geblieben ist. Mit Beschluss vom 20.01.2015 - Aktenzeichen 5 AZN 809/14 wurde die...