16.03.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell

Laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 1619/14 darf eine Betriebsvereinbarung, die den Ausschluss ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, nicht ausnehmen. Eine derartige Regelung verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und sei rechtsunwirksam.

Die Beklagte betreibt in Berlin eine Bank. Sie übertrug unter Vereinbarung eines Personalüberleitungsvertrags einen Geschäftsbereich auf ein anderes Kreditinstitut. Ferner schloss sie mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ab, der den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vorsah. Von diesem Ausschluss sollten Arbeitnehmer nicht erfasst werden, die – wie die Klägerin – dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Geschäftsbereichs widersprochen hatten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin...

16.03.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Mindestlohn

Laut dem Arbeitsgericht Berlin - Urteil vom 04.03.2015  -  Aktenzeichen 54 Ca 14420/14 darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.

Die Arbeitnehmerin wurde von der Arbeitgeberin gegen eine Grundvergütung von 6,44 EUR je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt; sie erhielt ferner ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 EUR bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen
Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen.

Das Arbeitsgericht hat die Änderungskündigung für unwirksam gehalten. Der gesetzliche Mindestlohn solle unmittelbar die...

23.02.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Mindestlohn

Die Bundesarbeitsministerin hat den Sportvereinen im Rahmen einer eigens anberaumten Besprechung bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, wenn einSportler mit einem Minijob-Vertrag ausgestattet sei.

Zur Begründung führte die Ministerin an, dass das zeitliche und persönliche Engagement der Sportler eindeutig zeige, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stünden. Laut Mitteilung von dfb.de soll Frau Nahles ferner angekündigt haben, "dass sie mit dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesinnenminister abgestimmt hat, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. "

Nun gut, der Freibrief ist ein cleverer Schachzug von Frau Nahles. Die Sportvereine wird es...

20.02.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Arbeitsrecht in Hamburg, Hamburg, Zeit-/Leiharbeit

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Zeitarbeitnehmer von ihren Einsätzen bei Airbus abgezogen. Nicht wenige von ihnen nach langen Jahren des Einsatzes - und mit prall gefülltem Stundenkonto. Dieses Stundenguthaben ist stets mit dem Airbus-Stundensatz zu bezahlen.

Nach der Beendigung des Airbus-Einsatzes hat das Zeitarbeitsunternehmen ein Problem. Es gibt häufig keinen neuen Einsatz, so dass das Stundenguthaben von z. B. 150 Stunden direkt im Anschlussmonat verbraucht wird. Fraglich ist , ob eine solche Vorgehensweise mit Recht und Gesetz in Einklang steht; darüber sind die Gerichte geteilter Meinung. Was aber überhaupt nicht geht, ist die Bezahlung dieser Stunden nach dem deutlichen schlechteren Zeitarbeit-Tarif.

Alle Zeitarbeitsunternehmen haben sich gegenüber Airbus verpflichtet, ab dem 4. Monat eine...

20.02.2015

Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen.

Die Klägerin war bei der Beklagten seit Mai 2011 als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Ab dem 27. Dezember 2011 war sie arbeitsunfähig erkrankt, zunächst mit Bronchialerkrankungen. Für die Zeit bis 28. Februar 2012 legte sie nacheinander sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, zuerst vier eines Facharztes für Allgemeinmedizin, dann ab 31. Januar 2012 zwei einer Fachärztin für Orthopädie. Der Geschäftsführer der Beklagten bezweifelte den zuletzt telefonisch mitgeteilten Bandscheibenvorfall und beauftragte einen Detektiv mit der...

09.02.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht in Hamburg, Mindestlohn, Zeit-/Leiharbeit

Der DGB wirft den Museen in Deutschland vor, das Mindestlohngesetz zu umgehen. Betroffen sind Volontäre, die beispielweise für die Laufbahn des Kurators ausgebildet werden sollen. Da viele Museen jedoch gar keine Ausbildung vornehmen, greift die Ausnahme für den Mindestlohn nicht.

Keine echtes Volontariat

Eine Ausnahme vom Mindestlohn  gilt nur für Auszubildende. Werden Mitarbeiter dagegen - wie offenbar geschehen - für Arbeitsaufgaben wie "Mitarbeit und Umsetzung von museumspädagogischen Programmen" eingesetzt oder wird in Stellenanzeigen "ein abgeschlossenes Studium und praktische Erfahrung" vorausgesetzt, so spricht nichts für ein echtes Volontariat.

Lohndumping statt Ausbildung

Vielerorts werden die 8,50 Euro nicht erreicht. Der DGB hat errechnet, dass Stundenlöhne von ledglich 6,17 und 7,37 Euro herauskommen. Unter dem Deckmantel "Ausbildung" werde Lohndumping betrieben.

Bezahlung nach Entgeltgruppe...

05.02.2015 Arbeitsrecht, Zeit-/Leiharbeit

Wem eine Stelle in der Zeitarbeit angeboten wird, der muss wissen:

 

Seit der Entscheidung des BAG - Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 ist zudem klar:

  • 4. Auch...
02.02.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Arbeitsrecht in Hamburg, Zeit-/Leiharbeit

Gerade erst hat das LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14 - entschieden, dass es dem Verleiher untersagt ist, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte. Eine einseitige Verrechnung der Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen; entgegenstehende tarifliche Regelungen seien - wenn sie denn überhaupt so auszulegen wären - unzulässig.

Das sieht der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts offensichtlich anders:

Anders ist nämlich nicht erklärbar, dass die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des LAG Hamburg - Urteil vom 22.07.2014 - 4 Sa 56/13 ohne Erfolg geblieben ist.  Mit Beschluss vom 20.01.2015 - Aktenzeichen 5 AZN 809/14 wurde die...

27.01.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht in Hamburg, Mindestlohn

Viele Hausmeisterdienste werden nebenberuflich von 450-Euro-Kräften erledigt. Wohnungsverwaltungen stellen gern Anwohner ein, die den Garten pflegen, Treppenhäuser reinigen, einfache handwerkliche Arbeiten erledigen usw. Mit der Einführung des Mindestlohns sind Probleme entstanden: Das größte praktische Problem ist die Verpflichtung, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit genau zu dokumentieren.

Jetzt fordern viele Wohnungsverwaltungen von ihren Arbeitnehmern, dass sie ihre Zeiten selbst aufschreiben sollen. Werde dies nicht ordentlich erledigt, könne kein Lohn ausgezahlt werden.

Wie ist die Rechtslage und was tun?

Es ist nach dem Gesetz die Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Werden Arbeitnehmer aufgefordert, ihre Arbeitszeiten selbst aufzuschreiben und einzureichen, so sollte das Gespräch gesucht werden. Es besteht zumeist ein gemeinsames Interesse, die Dokumentation möglichst effektiv hinzubekommen. Möglicherweise ist...

23.01.2015 Arbeitsrecht, Arbeitsrecht aktuell, Betriebsrat, Dauerleihe - § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co), Schein-Werkverträge, Zeit-/Leiharbeit

Ob temporaire, temporarily, temporalmente, temporaneamente, - die unbefristete Leiharbeit ist in ganz Europa verboten. Und zwar ohne jeden Zweifel.

Nach dem 7. Senat hat jetzt auch der 1. Senat des BAG - (Urteil vom 30.09.2014 – 1 ABR 79/12) entschieden,  dass der im Entleiherbetrieb gebildete Betriebsrat die Zustimmung zu einem dort geplanten Einsatz eines Zeitarbeitnehmers verweigern kann, wenn dieser „nicht nur vorübergehend” i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG überlassen werden soll. Diese seit dem 01.12.2011 geltende Vorschrift soll nämlich ein Verbotsgesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellen, dessen Missachtung den Betriebsrat zu einem entsprechenden Widerspruch berechtigen kann.

Damit steht für die Praxis fest, dass an der Qualifizierung von § 1 Abs. 1...

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