In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Zeitarbeitnehmer von ihren Einsätzen bei Airbus abgezogen. Nicht wenige von ihnen nach langen Jahren des Einsatzes - und mit prall gefülltem Stundenkonto. Dieses Stundenguthaben ist stets mit dem Airbus-Stundensatz zu bezahlen.
Nach der Beendigung des Airbus-Einsatzes hat das Zeitarbeitsunternehmen ein Problem. Es gibt häufig keinen neuen Einsatz, so dass das Stundenguthaben von z. B. 150 Stunden direkt im Anschlussmonat verbraucht wird. Fraglich ist , ob eine solche Vorgehensweise mit Recht und Gesetz in Einklang steht; darüber sind die Gerichte geteilter Meinung. Was aber überhaupt nicht geht, ist die Bezahlung dieser Stunden nach dem deutlichen schlechteren Zeitarbeit-Tarif.
Alle Zeitarbeitsunternehmen haben sich gegenüber Airbus verpflichtet, ab dem 4. Monat eine...