Schlagwort: Dauerleihe – § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co)

  • Arbeitsgericht Brandenburg: Betriebsrat beantragt Unterlassung der fortgesetzter Dauerleihe

    Während die Große Koalition den vom BAG zugespielten Ball in den eigenen Reihen hält und auf Zeit spielt, fordert der kampferprobte Betriebsrat eines großen privaten Klinikbetreibers den Arbeitgeber zu einer neuen Auseinandersetzung heraus. Es geht um die Beendigung der unbefristeten Dauerleihe. Einstweilige Unterlassungsverfügung beantragt Im Auftrag unseres Mandanten haben wir beim Arbeitsgericht Brandenburg beantragt, dem…

  • Leiharbeit und Werkvertrag "nicht auf der Agenda"?

    Nach einem Bericht des Zeitarbeitgeberverbandes iGZ habe Ministerin Andrea Nahles auf dem Neujahrsempfang des Ausschusses für Arbeit und Soziales verlautbart, dass die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Zeitarbeit und Werkverträgen in diesem Jahr „wohl nicht mehr auf die politische Agenda gesetzt werden“. Kaum zu glauben. Hat doch der 9. Senat des BAG (Urteil vom 10. Dezember…

  • Aufklärung Fehlanzeige – Bundesagentur ignoriert Rechtsprechung zur Dauerleihe

    Sechs Monate sind vergangen, seit das Bundesarbeitsgericht – Beschluss vom 10.07.2013 – 7 ABR 91/11 die nicht-vorübergehende Überlassung für unzulässig erklärt hat. Und doch befinden sich weiterhin Tausende Leiharbeitnehmer in verbotenen unbefristeten Überlassungen. Rechtswidrige Überlassungen werden fortgesetzt Viele Verleihunternehmen haben keine Veranlassung gesehen, ihre Arbeitnehmer zurückzurufen. Und auch die Entleiher machen fröhlich weiter, schließlich wurden…

  • Dauerleihe: Wie geht es jetzt weiter?

      Einen Tag nach dem Urteil des BAG fragen sich die Juristen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, wie es jetzt wohl weitergehen mag. Da gibt es einerseits den Beschluss des 7. Senats, der unbefristete Überlassungen für unzulässig erklärt. Und andererseits das Urteil des 9. Senats, welches sich weigert, eine unzulässige Dauerüberlassung zu sanktionieren. Fragen über Fragen…

  • Dauerleihe – BAG spielt den Ball zurück zum Gesetzgeber

      Aus der Traum. Der 9. Senat des BAG verweigert einem dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen (Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13). Keine Rechtsgrundlage Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses, eine „planwidrige Regelungslücke“ liege nicht vor. Auch die EU-Richtlinie helfe nicht weiter: Dort sei geregelt, dass die Mitgliedsstaaten…

  • Das große Zittern – BAG entscheidet über das Schicksal vieler Leiharbeitnehmer

      Im Juli 2013 gab es den ersten Paukenschlag aus Erfurt: Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erklärte die nicht-vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern für unzulässig. Seitdem können Betriebsräte die unbefristete Leiharbeit in ihrem Unternehmen verhindern. Folgt am 10. Dezember der nächste Paukenschlag? Viele Unternehmen, die ihre Leiharbeitnehmer bereits zuvor für einen langen Zeitraum entliehen haben,…

  • Begründung zu BAG-Beschluss vom 10.07.2013- 7 ABR 91/11 liegt jetzt vor

      Lange und mit Spannung erwartet: Die Begründung des Siebten Senats zum Verbot der nicht-vorübergehenden Überlassung und zum Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats liegt vor. In dem Verfahren 7 ABR 91/11 – Beschluss vom 10.07.2013 setzt sich das Gericht mit einigen grundsätzlichen Fragen zur Neuregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auseinander. Was steht drin…

  • Scheinwerkverträge und Servicegesellschaften erobern immer mehr Krankenhäuser

      http://www.youtube.com/watch?v=8S5dJ5oMaN8 REPORT Mainz vom 17.09.2013   Werkverträge erobern das Gesundheitssystem – Zwei-Klassen-Pfleger Die gleiche Arbeit und doch deutlich weniger Lohn? Immer mehr Krankenhäuser und soziale Einrichtungen  gründen Servicegesellschaften. So auch die Asklepios-Klinik in Lübben (Brandenburg), wo wir für unsere Mandantin Frau Guttke aktiv sind   Zweimal durch die Drehtür Frau Guttke war ursprünglich in…

  • Ein krasser Fall, Frau Kanzlerin – Dauerleihe im Krankenhaus

      Während unsere Kanzlerin so tut, als habe sie erstmals vom Problem der Dauerleihe gehört, gehen viele Arbeitnehmer auf die Barrikaden. So auch die leidgeprüften Kolleginnen und Kollegen des Asklepios Fachklinikums Brandenburg.   Ein „krasser Fall“, Frau Kanzlerin:   Siehe dazu http://www.neues-deutschland.de/artikel/833055.leiharbeiter-in-klinik-wehren-sich.html http://www.lr-online.de/regionen/luebben/Protest-bei-Asklepios-in-Luebben;art1058,4320753

  • Dauerleihe auf dem Arbeitsmarkt: Die Kanzlerin verkauft die Menschen für dumm

      Wir erinnern uns noch gut: Es war das Jahr 2011 – die Diskussion um den Missbrauch der Leiharbeit rund um Schlecker tobte, da standen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf der Tagesordnung. Die wichtigste Fragen: Wie soll der Begriff „vorübergehend“ mit Leben gefüllt werden? Inwieweit muss die Leiharbeit zeitlich und sachlich begrenzt werden? Soll…