Schlagwort: Schein-Werkverträge

  • Nahles' Gesetzentwurf Leiharbeit: Lesetipp

    Seit Andrea Nahles ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen auf den Weg gebracht hat, werden fast täglich neue Einschätzungen und Stellungnahmen veröffentlicht. Die Tendenz: Der neue Kriterienkatalog des § 611 a BGB-RefE gerät zunehmend unter Beschuss, das Arbeitsministerium soll speziell an diesem Punkt „nachbessern“. Erschwerung der Auslagerung befürchtet Durchaus zu Recht wird moniert,…

  • Nahles' Gesetzentwurf Leiharbeit: Was hat es auf sich mit dem neuen "Kriterienkatalog"?

    In den Reaktionen auf den Entwurf taucht immer wieder der Vorwurf auf, dass das Gesetzgebungsvorhaben über die Verabredung der Großen Koalition hinausgehe. Vor allem der Kriterienkatalog des § 611 a Abs. 2 BGB-RefE werde zu einer Ausweitung der Leiharbeit führen und viele echte Werkverträge zerstören, z. B. beim Betrieb einer Kantine oder beim Einkauf von…

  • LAG Meck./Pomm: Paketzusteller ist in der Regel Arbeitnehmer

    Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Beschluss vom 13.07.2015, 3 Ta 6/15 – hat in einer Grundsatzentscheidung die Schutzrechte von Paketzustellern gestärkt. Mit überzeugender Begründung erläutert das Gericht, weshalb eine selbstständige Tätigkeit im Dienste von Subunternehmern („Servicepartnern“) eines Großunternehmens (hier der DHL Express) in der Regel ausgeschlossen ist. Der Leitsatz: Grundsätzlich übt ein Frachtführer im Sinne der…

  • Nahles will dem Missbrauch von Werkverträgen "einen Riegel vorschieben"

    Andrea Nahles sagt der IG Metall Unterstützung zu. Arbeitgeber befürchten eine zu starke Regulierung in der Branche Airbus – Missbrauch des Werkvertrags führt zu Lohnverlust von 1.000,- Euro Bremen/Hamburg.  Das Beispiel ist drastisch: Mit dem Bau seines Großraumflugzeugs A380 beschloss Airbus, das Lager und die Teileversorgung für den Flieger an einen externen Dienstleister zu vergeben.…

  • 1. Senat des BAG: Unbefristete Leiharbeit ist verboten

    Ob temporaire, temporarily, temporalmente, temporaneamente, – die unbefristete Leiharbeit ist in ganz Europa verboten. Und zwar ohne jeden Zweifel. Nach dem 7. Senat hat jetzt auch der 1. Senat des BAG – (Urteil vom 30.09.2014 – 1 ABR 79/12) entschieden,  dass der im Entleiherbetrieb gebildete Betriebsrat die Zustimmung zu einem dort geplanten Einsatz eines Zeitarbeitnehmers…

  • Prüfdienst Rentenversicherung: DHL-Express-Fahrer ist Arbeitnehmer des Servicepartners

    In den Vorweihnachtstagen sind die teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen der Paketfahrer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Jetzt macht eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Hoffnung, dass wenigstens die Schein-Selbstständigkeit der Kurier-/Express- und Paket-Fahrer (KEP-Fahrer) ihrem Ende entgegen geht.   Abholung und Zustellung outgesourct Die DHL Express hat die Abholung von Express-Sendungen sowie die Zustellung von Sendungen…

  • LAG Baden-Württemberg: Leiherlaubnis hilft bei Scheinwerkvertrag nicht

    Nach der aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14 entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen, wenn sich der Auftrag als Scheinwerkvertrag (= verdeckte Arbeitnehmerüberlassung) herausstellt. Eine Leiherlaubnis des beauftragten Drittunternehmens hilft dem Entleihunternehmen nicht. Scheinwerkverträge werden „bestraft“ Eine gute Entscheidung. Das Gericht wirft dem beklagten Unternehmen zu Recht vor,…

  • Werkvertrag oder Schein-Werkvertrag bei Einsatz von Stationshilfen im Krankenhaus

    Die 15. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 15 TaBV 473/14) hat im Anschluss an die erste mündliche Verhandlung noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen, ob eine Eingruppierung von Stationshilfen im Krankenhaus vorzunehmen ist. Nach nochmaliger Sachverhaltsaufklärung wird das Gericht am 3. Dezember 2014, 10.45 Uhr  zu entscheiden haben, ob die betroffenen Arbeitnehmer, die auf den…

  • Airbus: Sind die Massenentlassungen von Leiharbeitnehmern anzeigepflichtig?

    Spätestens seit der Entscheidung des BAG – Urteil vom 24.01.2013 – 2 AZR 140/12 ist bei der Berechnung von so genannten „Schwellenwerten“ immer zu prüfen,ob die regelmäßig eingesetzten Leiharbeitnehmer einzubeziehen sind. Dem steht nicht entgegen, dass die Leiharbeitnehmer in keiner arbeitsvertraglichen Beziehung zum Entleihbetrieb stehen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Unterscheidung von Leih- und Stammarbeitnehmern…